Die neue Rechtsform soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Gewinne im Betrieb behalten, statt sie an Eigentümer oder Aktionäre auszuschütten.

Die neue Rechtsform soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Gewinne im Betrieb behalten, statt sie an Eigentümer oder Aktionäre auszuschütten. (Foto: © Dmitry Rukhlenko/123RF.com)

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Neue Rechtsform für Unternehmen geplant

Be­son­ders für Mit­tel­ständ­ler ohne Nach­fol­ge soll die geplante neue Rechts­form "Ge­sell­schaft mit ge­bun­de­nem Ver­mö­gen" eine Per­spek­ti­ve bie­ten. Sie soll helfen, Ge­win­ne im Be­trieb zu hal­ten.

Neben AG und GmbH soll es künftig eine neue Rechtsform geben, die auf verantwortungsvolles Eigentum setzt. Sie soll hel­fen, nach­hal­ti­ger zu wirt­schaf­ten und Ge­win­ne im Be­trieb zu hal­ten. Be­son­ders für Mit­tel­ständ­ler ohne Nach­fol­ge soll die Ge­sell­schaft mit ge­bun­de­nem Ver­mö­gen (GmgV) eine neue Per­spek­ti­ve bie­ten, meint Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Ziel sei, vor allem kleinere Firmen für einen längeren Zeitraum zu stabilisieren. Vor allem mittelständische Unternehmen könnten davon profitieren.

Das von der GmgV erwirtschaftete Kapital wird dauerhaft an das Unternehmen selbst gebunden. Gesellschafter verzichten dabei auf Gewinnausschüttungen und Wertsteigerungen, sodass das Vermögen nicht an private Eigentümer ausgeschüttet oder vererbt werden kann. Derzeit können Unternehmen diese Strukturen oft nur über Stiftungen umsetzen. Deshalb machen das bisher vorwiegend große Unternehmen.

Gleichzeitig soll die GmgV Flexibilität und Selbstständigkeit bieten. Diese Form soll das Unternehmen vor Übernahmen schützen und ist für Start-ups oder Familienunternehmen gedacht, die eine langfristige Ausrichtung anstreben.

Gesellschafter können Gewinne nicht ausschütten

Kernmerkmale der GmgV sind:

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  • Das Vermögen und die Gewinne bleiben dauerhaft im Unternehmen.

  • Verantwortungseigentum: Gesellschafter behalten zwar Stimmrechte, aber keinen Zugriff auf den Gewinn oder die Wertsteigerung des Unternehmens. 

  • Sie ermöglicht eine langfristige Ausrichtung ohne den Druck, Gewinne an private Eigentümer ausschütten zu müssen. 

  • Schutz vor Übernahme: Der Asset-Lock soll das Unternehmen vor einer "feindlichen Übernahme" schützen.

Schon die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich mit dem sogenanntem Verantwortungseigentum befasst und eine neue Rechtsform für Unternehmen geplant. 

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Text: / handwerksblatt.de

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