Nur Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner können ihre Steuerklasse wählen, Ledige nicht. (Foto: © goodluz/123RF.com)

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Neu: Steuerklasse mehrmals im Jahr wechseln

Betriebsführung

Seit 1. Januar 2020 können Eheleute und Lebenspartner mehrmals im Jahr die Steuerklasse wechseln. So können sie immer die für sie beste Steuerklassenkombination wählen.

Wer heiratet, wird seit 2018 automatisch in die Steuerklasse IV eingereiht. Doch das ist nicht immer die günstigste Variante. Deshalb stellt sich bei einer Hochzeit auch die Frage: Nimmst Du drei und ich fünf? Oder wir beide vier? Oder vielleicht vier mit Faktor?

Ehegatten und Lebenspartner konnten bislang nur einmal im Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Nur ausnahmsweise war es möglich, die Kombination im gleichen Jahr ein zweites Mal zu wechseln – bei Tod, Trennung oder Arbeitslosigkeit.

Wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) berichtet, können Ehe- und Lebenspartner neuerdings aber mehrmals im Jahr ihre Steuerklasse ändern und damit die für sie günstigste Variante wählen.

Steuerklassenwechsel: Das ist neu

Ehepartner und Lebenspartner können ihre Steuerklassen mehrfach pro Jahr wechseln. Das geht über den zweiseitigen "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern", den es  bei jedem Finanzamt gibt oder online beim Bundesfinanzministerium.

Die geänderte Steuerklassenkombination gilt dann mit Beginn des nächsten Monats, der auf die Antragstellung folgt, berichtet der VLH.  Wer beispielsweise seine Steuerklassen am 14. März ändert, für den gilt die neue Kombination ab 1. April.

Wichtig: Ehepaare und Lebenspartner, die möchten, dass eine bestimmte Steuerklassenkombination noch für das laufende Jahr gilt, müssen sie nach wie vor bis spätestens zum 30. November geändert haben. Das betrifft diejenigen, die im Laufe eines Kalenderjahres ihre Steuerklassenkombination nicht geändert haben, aber für die eine andere Kombination vorteilhaft wäre. 

Für wen sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt, lesen Sie bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe

 

Text: / handwerksblatt.de