Gesetzlich oder privat krankenversichert? Das hängt auch von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Die wird jedes Jahr neu festgelegt.

Gesetzlich oder privat krankenversichert? Das hängt auch von der Beitragsbemessungsgrenze ab. Die wird jedes Jahr neu festgelegt. (Foto: © Alexander Raths/123RF.com)

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Sozialversicherung: Die neuen Rechengrößen für 2020

Betriebsführung

Die Bundesregierung hat die Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2020 veröffentlicht. Hier finden Sie die neuen Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung.

Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jedes Jahr neu an die Einkommensentwicklung angepasst – das soll die soziale Absicherung stabil halten, schreibt die Bundesregierung. Das Bundeskabinett hat nun die Werte für 2020 beschlossen.

Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung hat, steigt um 70 Euro auf 3.185 Euro/Monat. Die Bezugsgröße (Ost) steigt um 40 Euro auf 3.010 Euro/Monat.

Gesetzliche Rentenversicherung

Ab 1. Januar 2020 gilt für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung eine neue Einkommensgrenze. Bis zu diesem Höchstbetrag ist das Einkommen beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Die Grenze liegt dann bei 6.900 Euro im Monat in den alten und 6.450 Euro in den neuen Ländern.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.450 Euro (Ost: 7.900 Euro).

Gesetzliche Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 56.250 Euro (4.687,50 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 62.550 Euro (5.212,50 Euro im Monat). 

Bis zu dieser Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Rechengrößen ab 1. Januar 2020 im Überblick:

Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung pro Monat:  6.900 Euro West / 6.450 Euro Ost

Beitragsbemessungsgrenze für die knappschaftliche Rentenversicherung pro Monat: 8.450 Euro West / 7.900 Euro Ost

Versicherungspflichtgrenze in der  GKV: 62.550 Euro pro Jahr (5.212,50 Euro pro Monat)

Beitragsbessungsgrenze in der GKV: 56.250 Euro pro Jahr (4.687,50 Euro pro Monat)

Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2019 allgemeine Rentenversicherung: 40.551 Euro pro Jahr (Ost: Hochwertung um 1,1339)

Bezugsgröße in der Sozialversicherung im Monat: 3.185 Euro West / 3.010 Euro Ost

Quelle: Bundesregierung

Text: / handwerksblatt.de