Von wegen Entlastung: Die Bundesregierung bringt eine Reihe von Gesetzen auf den Weg, die Unternehmer 2019 noch mehr belasten könnten. (Foto: © VIKTOR Zadorozhniy/123RF.com)

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"Für Unternehmer wird es 2019 teurer"

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Von wegen: Während die Große Koalition Arbeitgebern Entlastungen in Aussicht stellt, warnen Experten vor Euphorie. Steuerberater Jens Hörhold hat nachgerechnet.

Um rund 2,5 Milliarden Euro will die Regierung Unternehmen durch den niedrigeren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entlasten. "Doch betrachtet man alle Gesetzesentwürfe zusammen, an denen die Regierung derzeit arbeitet, dann wird aus der versprochenen Entlastung bei den Lohnnebenkosten eine deutliche Belastung", sagt Steuerberater Jens Hörhold von der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis.

Das plant die Regierung:

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll von 3,0 auf 2,6 Prozent sinken. Zusätzlich ist eine weitere Absenkung auf 2,5 Prozent geplant, die aber nur befristet bis Ende 2022 gilt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag. Von 2019 bis 2022 zahlt somit jeder 1,25 Prozent.

"In der Rente plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die doppelte Haltelinie", sagt der Experte. Das Rentenniveau soll bis 2025 nicht unter 48 Prozent fallen. Gleichzeitig soll der Rentenversicherungsbeitrag nicht über 20 Prozent steigen. Aktuell liegt der Beitrag in der Rentenversicherung bei 18,6 Prozent. Erst ab 2020 wird die Belastung dann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aller Voraussicht nach steigen.

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Foto: © Ecovis.comEcovis-Steuerberater Jens Hörhold aus ChemnitzZusätzlich will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Beitragssatz für die gesetzliche Pflegeversicherung um 0,5 Prozent auf 3,05 Prozent beziehungsweise auf 3,3 Prozent für Kinderlose anheben. "Diese Belastung würde die Entlastung durch die Senkung des Arbeitslosenbeitrags neutralisieren, weil die Beiträge zur Pflegeversicherung in gleicher Höhe steigen würden", sagt Steuerberater Jens Hörhold.

Auch bei der Gesetzlichen Krankenversicherung stehen Veränderungen an: Ab Januar 2019 sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag zur Krankenversicherung wieder teilen. Je nach Krankenkasse bedeutet das zwischen 0,3 und 0,9 Prozent höhere Kosten für den Arbeitgeber.

Die Folgen für den Unternehmer:

"Kurz und knapp: Für Arbeitgeber wird es teurer, selbst wenn 2019 der Rentenversicherungsbeitrag noch stabil bleibt", erklärt Steuerberater Hörhold. Für einen Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Bruttogehalt, müsste ein Arbeitgeber mit monatlich 15 Euro mehr Lohnkosten im Monat rechnen. Auf ein Jahr hochgerechnet ergäbe das schon 180 Euro pro Arbeitnehmer. "Bei 50 Mitarbeitern sind das 9.000 Euro, bei 500 bereits 90.000 Euro."


Das können Unternehmer dagegen tun:

"Viele Unternehmer nutzen noch keine steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen. Davon profitieren Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen, weil sie gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge sparen", verrät der Experte. Mit dem Einsatz der richtigen Vergütungsbestandteile lassen sich dann die 15 Euro pro Monat schnell wieder einsparen und dem Arbeitnehmer bleibt zusätzlich mehr Netto vom Brutto.

Quelle: Ecovis

Text: / handwerksblatt.de

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