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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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Februar 2015
Der Finanzausschuss des Bundestages hat auf Kritik unter anderem auch des Handwerks an der geplanten Neuregelung für Betriebsveranstaltungen reagiert. Es bleibt jetzt bei 110 Euro pro Person und Feier, aus der Freigrenze soll aber ein Freibetrag werden.
Ab 2015 wird sich bei der Ausgestaltung von Firmenfeiern einiges ändern. Noch gibt es bei Firmenfeiern eine Freigrenze 110 Euro pro Person und Veranstaltung. Den Wert kann der Arbeitgeber anhand der Gesamtkosten schätzen, die er für das Fest aufgewendet hat. Alle Kosten (auch Raummiete, Eventveranstalter etc.) bleiben aktuell bei der Ermittlung der maßgeblichen Kosten unberücksichtigt.
Im kommenden Jahr müssen sich Arbeitgeber auf neue Spielregeln bei Firmenfeiern einstellen. Im Jahressteuergesetz war zunächst vorgesehen, die Freigrenze auf 150 Euro brutto anzuheben. In diesen Betrag sollen aber alle Kosten, die rund um die Veranstaltung anfallen (also auch die Miete) eingerechnet werden. Außerdem sollen die Kosten für Begleitpersonen (Partner, Kinder) dem Arbeitnehmer zugerechnet werden.
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Letzteres bleibt auch so, allerdings ist man nach heftiger Kritik, unter anderem auch des ZDH, von der 150-Euro-Grenze abgerückt und möchte jetzt einen Freibetrag von 110 Euro einführen. Dieser gilt dann für zwei Veranstaltungen im Jahr.
Im Gegensatz zur Freigrenze müssen bei Überschreitung des Freibetrags nicht die gesamten Einnahmen versteuert werden, sondern nur der den Freibetrag übersteigende Teil der Einnahmen.
Am 19. Dezember 2014 ist die abschließende Beratung im Bundesrat.
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