Ausbildereignungs Verordnung überarbeitet und Wiedereinführung der AEVO-Prüfung. Alles Wichtige dazu hier.

Ausbildereignungs Verordnung überarbeitet und Wiedereinführung der AEVO-Prüfung. Alles Wichtige dazu hier. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Seit August werden Ausbilder wieder geprüft

Betriebsführung

Knapp sechs Jahre wurde die Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) ausgesetzt. Nun ist sie am 1. August in überarbeiteter Form wieder in Kraft getreten. Jetzt müssen Ausbilder aller Wirtschaftsbereiche in einer Prüfung nachweisen, dass sie die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse auf dem Kasten haben. Worauf Ausbilder achten müssen.

"Zu Beginn des nächsten Ausbildungsjahres haben wir endlich wieder einen verlässlichen Qualitätsstandard für alle Ausbilder in der Wirtschaft", erklärt Handwerkspräsident Otto Kentzler. Die Novelle der AEVO bringt eine Neustrukturierung der Prüfungsanforderungen und -inhalte mit sich.

So wird das Eignungsprofil der Ausbilder künftig in vier Abschnitte unterteilt. Sie spiegeln den gesamten Prozess der Ausbildung wider: Ausbildungsvoraussetzung prüfen und Ausbildung planen; Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung der Auszubildenden mitwirken; Ausbildung durchführen, Ausbildung abschließen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) habe sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass die AEVO zwar neu strukturiert, das Niveau jedoch nicht abgesenkt werde.

Ausnahmegenehmigungen und Übergangsregeln

Für Ausbilder, die zwischen dem 1. August 2003 und dem 31. Juli 2009 eine "Ausnahmegenehmigung" erhalten haben, besteht Bestandsschutz. Im Klartext: "Wer vor dem 1. August 2009 ohne AEVO-Prüfung beanstandungsfrei ausgebildet hat, ist auch weiter vom Nachweis befreit", erklärt der ZDH. Hier greife die Befreiungsregel in Paragraf 7 der neuen Verordnung. Aktiven Ausbildern werde damit ermöglicht, ihr Engagement fortzusetzen.
Derzeit umfasst der Ausbildereignungskurs zirka 120 Unterrichtsstunden. Der künftige Rahmenstoffplan wird nun in einer Arbeitsgruppe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) überarbeitet. Diese wird auch eine neue Stundenempfehlung aussprechen. Allerdings setzt sich der ZDH dafür ein, dass es beim bisherigen Umfang bleibt.
Die AEVO wurde am 1. August 2003 ausgesetzt. Wer ausbilden wollte, musste damit keine Prüfung mehr ablegen. Den Betrieben sollte dadurch der Einstieg erleichtert werden. Zwar ist die Zahl der Ausbildungsbetriebe und Lehrstellen danach gestiegen. Nach Einschätzung des BiBB fiel der Zuwachs jedoch geringer aus als erwartet. Es hatte dazu 15.000 Betriebe sowie Handwerks- und Industrie- und Handelskammern befragen lassen. Dabei stellte sich auch heraus, dass die Aussetzung negative Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung hat. Demnach traten Abbrüche häufiger in Firmen auf, die über kein nach AEVO qualifiziertes Personal verfügten.
Die Kammern bieten Ausbildereignungskurse in verschiedenen Formen an: als Teilzeitkurs in den Abendstunden, als Wochenendlehrgang, als dreiwöchige Vollzeitmaßnahme oder als Online-Seminar. Der Lehrgang kann direkt nach der bestandenen Gesellenprüfung begonnen werden. Über Termine und Preise informieren die Bildungszentren.

Text: / handwerksblatt.de