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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Im Zahntechnikerhandwerk tritt am 1. August 2022 eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft. Der Einsatz digitaler Fertigungsmethoden und immer komplexerer Materialien wird in der neuen Ausbildung und Prüfung höher gewichtet. Zu den weiteren Neuerungen zählt die Einführung der gestreckten Prüfung. (Foto: © VDZI)
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April 2022
Die Ausbildung im Zahntechnikerhandwerk ist modernisiert worden. Die neue Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Zu den Neuerungen gehört unter anderem die Einführung der gestreckten Gesellenprüfung.
Die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin ist dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) zufolge am 1. April 2022 im Bundesgesetzblatt (Teil I, in der Ausgabe 12 vom 1. April 2022) erschienen. Sie tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Aus Sicht des Verbandes werde die neue Ausbildungsordnung vor allem dem dynamischen technischen Fortschritt und den Anforderungen einer fachlich und kommunikativ vernetzten und digitalisierten Arbeitswelt gerecht. Der breite Einsatz digitaler Fertigungsmethoden und immer komplexerer Materialien haben das Berufsbild bedeutend ergänzt und erweitert. Die hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten daher in der neuen Ausbildung und der Prüfung ein höheres Gewicht.
Den künftigen Zahntechnikern und Zahntechnikerinnen werden neben der Erweiterung der zahntechnischen Fähigkeiten und Kenntnisse auch erweiterte Kompetenzen im Bereich der technischen Planung, des Risiko- und Qualitätsmanagements sowie der fachlichen Information und Kommunikation vermittelt. Damit können sie noch besser den zahnärztlichen Kundenanforderungen gerecht werden. Sie stellen für alle Fragen der Zahntechnik die Experten für den Zahnarzt und die Patienten dar. Das steigert die Strukturqualität in der Zahnersatzversorgung.
Die Einführung der sogenannten "gestreckten Prüfung" ist dabei eine logische Konsequenz aus der Tatsache, dass die neue Ausbildung mit ihrem hohen fachlichen Anspruch an den Auszubildenden und an den modernen Ausbildungsbetrieb gleichermaßen ein klares, inhaltliches und zeitlich strukturiertes Lernen verlangt, um die Qualifikationsziele der Ausbildungsordnung tatsächlich erreichen zu können.
Für VDZI-Präsident Dominik Kruchen ist eine "attraktive und moderne Berufsausbildung in der Zahntechnik die zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Entwicklung dieses Handwerks". Ohne gut ausgebildete und engagierte Fachkräfte könne ein zahntechnisches Labor in der digitalisierten Welt nicht erfolgreich sein und im Wettbewerb bestehen.
Daher ruft Dominik Kruchen die Inhaber der Labore dazu auf, dem Fachkräftemangel durch eine verstärkte Ausbildung zu begegnen. "Die jungen Menschen können mit der neuen Ausbildungsordnung darauf vertrauen, den Beruf des Zahntechnikers auf dem modernsten Stand der analogen und digitalen Technik zu erlernen." Die fachlich ebenso anspruchsvolle wie breite Ausbildung mache junge Menschen fit für eine sichere Beschäftigung und biete ihnen eine Karrierechance. "Die neue Ausbildungsordnung ist ein Gewinn für alle Auszubildenden und für das Zahntechniker-Handwerk."
Quelle: Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen
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