Das Onlineportal "AFBG Digital" wird zum 20. September 2023 freigeschaltet.

Das Onlineportal "AFBG Digital" wird zum 20. September 2023 freigeschaltet. (Foto: © dolgachov/123RF.com)

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Ab 20. September: Aufstiegs-Bafög digital beantragen

Betriebsführung

In einigen Bundesländern ist es ab Ende September möglich, online einen Antrag auf Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zu stellen.

Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Menschen bei der beruflichen Weiterqualifikation finanziell. Der Antrag soll schon bald in einigen Bundesländern elektronisch möglich sein, antwortete die Bundesregierung der CDU/CSU-Fraktion auf ihre Anfrage. Demnach wird das Onlineportal "AFBG Digital" zum 20. September 2023 freigeschaltet und von den ersten vier Bundesländern zur Antragstellung, -übermittlung und -abholung genutzt werden. Sachsen macht dabei den Anfang. Weitere Länder hätten angekündigt, ebenfalls noch in der zweiten Jahreshälfte auf den digitalen Antragsprozess umzustellen, heißt es von der Bundesregierung.

Zwei Wochen bis zur Auszahlung

Zu der Frage, wie sich die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Aufstiegs-Bafög-Anträgen entwickelt, verweist die Bundesregierung auf die vorgegebene Frist von zwölf Wochen. In der überwiegenden Zahl der Länder habe die maximale Bearbeitungsdauer innerhalb dieser Frist oder darunter gelegen. Würden die zwölf Wochen in den Ländern "regelmäßig" überschritten, nehme der Bund Kontakt mit dem zuständigen Landesministerium auf, erklärte die Bundesregierung. Wesentlich kürzer sei in der Regel die Zeit bis zur Auszahlung: Hier vergingen meist nicht mehr als zwei Wochen ab der Bewilligung.

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) kann man bei beruflichen Weiterqualifikation viel Geld sparen. Das Förderprogramm wird vom Bundesbildungsministerium finanziert und bietet Unterstützung in Form von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, sowie zusätzlichen zinsgünstigen Darlehen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 617/2023

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Text: / handwerksblatt.de

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