Foto: © auremar/123RF.com
HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
(Foto: © ArTo/123RF.com)
Vorlesen:
Januar 2017
Es sind wieder amtlich aussehende Schreiben im Umlauf, in denen Firmen eine kostenpflichtige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeboten wird.
Immer wieder verschicken Betrüger Schreiben, in denen sie Firmen eine kostenpflichtige Erfassung, Registrierung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) anbieten. Die Schreiben sehen amtlich aus. Nur im Kleingedruckten findet sich ein Hinweis, dass es sich um eine nicht amtliche, jedoch kostenpflichtige Eintragung handelt. Unternehmen sollten das Schreiben auf keinen Fall ausfüllen und zurücksenden, warnt das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.
Die Vergabe von USt-IdNr. ist immer kostenlos und in Deutschland ist dafür ausschließlich das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig. In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNr.. Diese übermitteln die Anträge dann intern an das BZSt.
Das könnte Sie auch interessieren:
Betriebsführung
Betriebsführung
Betriebsführung
Hintergrund: Die USt-IdNr. ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne. Sie wird benötigt von Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnehmen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Kommentar schreiben