Bloß nicht antworten: Wird der geforderte Betrag nicht gezahlt, meldet sich zügig ein Inkasso-Unternehmen. (Foto: © wetzkaz/123RF.com)

Vorlesen:

Achtung: Dubiose Branchenregister

Wer Post oder ein Fax von angeblichen Branchenregistern, Bundesanzeigern oder Handelsregistern bekommt, sollte bloß die Finger davon lassen und nicht antworten.

Es war lange Zeit still geworden um die Abzocke mit angeblichen Branchenregistern. Doch nun haben sich bei den Handwerkskammern wieder Betriebe gemeldet, die ohne Zustimmung und damit unerbeten per Fax ein Schreiben mit der Bezeichnung "BGA- Branchen & Gewerbeauskunft" bekommen haben.

Darin wird zur Überprüfung und Korrektur von vorausgefüllten Firmendaten bis zu einem bestimmten Datum aufgefordert , berichtet die Handwerkskammer Cottbus. "Warnen Sie Ihre Mitarbeiter vor dieser Art von Schreiben, insbesondere das Personal beim Posteingang, und ermahnen diese zu einer besonders gründlichen Prüfung", schreibt Anne-Kathrin Selka, Rechtsberaterin der Handwerkskammer Cottbus.

Im vorliegenden Fall wird ein Dreijahresvertrag zu 849 Euro pro Jahr angeboten, berichtet die Handwerkskammer. Der Wert der Gegenleistung ist gleich null. "Deshalb Finger weg, nichts unterschreiben und nichts zurückschicken", so der Rat der Rechtsexpertin. 

Werde der geforderte Betrag nicht gezahlt, meldet sich zügig ein Inkasso-Unternehmen, das eindringlich zur Zahlung auffordert. Aktuell sei noch eine Vielzahl von Formularen ähnlicher Anbieter im Umlauf, die den Anschein erwecken, sie stammten vom Gewerbeamt, Bundesanzeiger oder Handelsregister.

Das könnte Sie auch interessieren:

Was tun, wenn man schon unterschrieben hat?

"Betroffene Betriebe sollten auf keinen Fall Zahlungen tätigen und den Vertrag schnellst möglich wegen arglistiger Täuschung anfechten und hilfsweise kündigen", rät Rechtsexpertin Selka. Aus Beweisgründen sollte dies am besten mit Einschreiben geschehen. Außerdem sollte Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden. Hilfe gibt es bei der jeweiligen Handwerkskammer. 

 

Was tun, wenn es zu spät ist?

Wenn Sie trotz aller Vorsicht versehentlich ein ausgefülltes Formular zurückgesendet haben, wird Sie zeitnah eine Rechnung, bei nicht Zahlung sogar häufig ein Mahnbescheid erreichen. Allgemeingültige Verhaltensregeln gibt es in diesen Fällen nicht. Was Sie aber dennoch beachten sollten:

- Zahlen Sie nicht ohne Weiteres die geforderte Summe. „ Veranlassen Sie – sofern noch möglich – ein Zahlungsstorno.
-  Informieren Sie Ihre Handwerkskammer.
„-  Melden Sie den Fall dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (mail@dswschutzverband.de, Tel.: 06172/12150, Fax: 06172/84422) und fragen Sie nach, ob dieser Fall bereits aktenkundig ist und ob bereits Urteile gegen den Forderungssteller ergangen sind.
- Fechten Sie in jedem Fall die Wirksamkeit des Vertrags wegen arglistiger Täuschung an.
- Liegt gegen Sie bereits ein Mahnbescheid vor, legen Sie nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Handwerkskammer Widerspruch gegen die Forderung ein. 

Quelle: ZDH

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: