Bei einem Holzregal handelt es sich um eine brennbare Unterlage.

Holz ist bekanntlich eine brennbare Unterlage. (Foto: © milastokerpro/123RF.com)

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Akkus auf Holzregal geladen: Gewerbemieter muss 73.000 Euro für Brand zahlen

Weil er Lithium-Ionen-Akkus auf einem Holzregal geladen hatte, muss ein Gewerbemieter für den entstandenen Brandschaden haften. Richter beurteilten sein Verhalten als Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Akkus in einem Holz­re­gal zu laden, ist fahrlässig, urteilte das Kammergericht Berlin. Das Feuer-Ri­si­ko müsse nicht erst seit den Brän­den von Sam­sung-Han­dys jedem be­kannt sein. Der gewerbliche Mieter muss für die Brandschäden knapp 75.000 Euro zahlen. 

Der Fall

Sechs große 18-Volt-Li­thi­um-Ionen-Akkus legte ein Mitarbeiter einer Firma zum Laden auf ein Holzregal. Dort fing einer von ihnen Feuer und setzte erst das Holz und dann den ganzen Raum in Brand. Die Gewerberäume waren versichert und die Versicherung klagte gegen den Mieter auf Rückzahlung des regulierten Schadens. Das Landgericht Berlin sprach ihr rund 73.000 Euro zu, wogegen der Mieter Berufung beim Kammergericht (KG) einlegte. 

Die Entscheidung

Das KG wies die Berufung zurück. Es stufte, wie das Landgericht zuvor, das Laden der Akkus auf einem Holzregal als fahrlässig ein. Das Regal  aus Holz sei eine brennbare Umgebung. Der Mieter habe, nicht erst seit den zahlreichen Bränden von Samsung Smartphones im Jahr 2016, wissen müssen, dass Akkus überhitzen und in Brand geraten können. 

Angesichts dieser bekannten Gefahren habe der gewerbliche Mieter eine Verkehrssicherungspflicht, der er nicht nachgekommen sei. Das KG sah eine Pflichtverletzung bereits darin, dass man die Vorgabe des Ladegeräts missachtet habe, wonach nur Akkus des Herstellers verwendet werden dürften.

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Kein Brandschutzkonzept im Betrieb

Den Einwand des Mieters, nach derselben Logik müsste auch eine Gefährdungshaftung für Handy- oder Tablet-Akkus annehmen, wies das Gericht zurück. Die 18-Volt-Akkus seien schon wegen ihrer Größe nicht vergleichbar und die Gefährlichkeit müsse jeweils im Einzelfall geprüft werden. Das Laden von größeren, leistungsstarken 18-Volt-Akkus erfordere jedenfalls besondere Vorsichtsmaßnahmen und eine sicherere Umgebung, um das Risiko von Bränden zu minimieren.

Außerdem hätte die Firma nach Ansicht des Gerichts ein Brandschutzkonzept entwickeln müssen, das hier fehlte.

Praxistipp 

Juristin Sabine Schönewald, Hauptabteilungsleiterin bei der Handwerkskammer zu Köln erklärt dazu: "Diese Entscheidung macht deutlich, dass Gewerbemieter sich der potenziellen Gefahren bewusst sein sollten, die von bestimmten technischen Geräten ausgehen können, um auch den Blick für die richtige Handhabung und Lagerung von Akkus in gewerblichen Umgebungen zu schärfen." 

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2024, Az. 8 U 24/22

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Text: / handwerksblatt.de

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