Welche Unfallverhütungsvorschriften jetzt auf Baustellen gelten, können Verantwortliche in aktualisierten Broschüren der DGUV und der BG BAU nachlesen.

Welche Unfallverhütungsvorschriften jetzt auf Baustellen gelten, können Verantwortliche in aktualisierten Broschüren der DGUV und der BG BAU nachlesen. (Foto: © kadmy/123RF.com)

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Aktualisierte Baustellenregeln zum Nachlesen

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Seit letzten Herbst gelten die neuen Unfallverhütungsvorschriften "Bauarbeiten“. Die DGUV hat jetzt zwei Broschüren zur Vorschrift und der entsprechenden Regel veröffentlicht.

Auch Solo-Selbstständige und Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen und sich Unterstützung von Bauhelfern holen, gehören jetzt zum Pflichtenkreis. Das ist nur eine Neuerung der seit letzten Herbst vorliegenden Neuauflage der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) "Bauarbeiten".

Die grundlegend überarbeitete Fassung der UVV – auch bekannt als DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" – hat die DGUV jetzt als Broschüre zum kostenfreien Download veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherigen DGUV Vorschriften 38 und 39, zuvor BGV C22 und GUV - V C22 und enthält bußgeldbewehrte Regelungen zu Leitung und Aufsicht, Standsicherheit und Tragfähigkeit von baulichen Anlagen, Sicherungsmaßnahmen gegen Absturz, bauspezifische Vorgaben für Verkehrswege, Arbeitsplätze und -verfahren.

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Praxisrelevante Hinweise zu den Paragrafen der Regel

Ebenfalls als kostenfreie Broschüre können Interessierte sich die zugehörige DGUV Regel 101-038 "Bauarbeiten" von der Website der DGUV herunterladen. Hier werden die einzelnen Regelungen der neuen UVV Bauarbeiten detailliert erläutert, was den Verantwortlichen dabei helfen soll, die Vorschriften und Pflichten regelkonform zu erfüllen.

Die einzelnen Paragrafen und Absätzen der Vorschrift werden mit Hinweisen aus der Praxis unterfüttert. Mitgliedsbetriebe der BG BAU finden darüber hinaus die von der BG BAU in Kraft gesetzte Fassung der Unfallverhütungsvorschrift auf folgender Website.

Quelle: DGUV

Text: / handwerksblatt.de

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