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Auch 2022 können Frührentner mehr dazuverdienen

Betriebsführung

Frührentner können auch 2022 deutlich mehr als normalerweise hinzuverdienen ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Das soll den Unternehmen und Kliniken bei Corona-bedingten Personalengpässen helfen.

Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentnerinnen und Frührentner bleibt auch ab dem 1. Januar 2022 bei 46.060 Euro (Paragraf 36 Sozialgesetzbuch VI). Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zur Rentenkürzung. Das hat der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen.

Die neue Hinzuverdienstgrenze gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022. Die Politik reagierte damit auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen und die Personalengpässe in der Wirtschaft aufgrund von durch Erkrankungen oder Quarantäne.

Gilt für Neu- und Bestandsrentner

Der Gesetzgeber hatte erstmals im März 2020 mit der Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und anderen Fachkräften reagiert. Vorher lag die Hinzuverdienstgrenze bei 6.300 Euro im Jahr.

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Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden, denn die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 46.060 Euro im Jahr (oder ca. 3.838 Euro brutto im Monat) gilt für Neu- und Bestandsrentner.

Keine Änderungen gibt es bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten, betont die Deutsche Rentenversicherung.

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Text: / handwerksblatt.de

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