Die Daten werden digital an die BG Bau versendet.

Die Daten werden digital an die BG Bau versendet. (Foto: © dogachov/123RF.com)

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Bau: Elektronischen Lohnnachweis jetzt einreichen!

Betriebsführung

Unternehmen müssen die Arbeitsentgelte, die Zahl der Beschäftigten und die geleisteten Arbeitsstunden an die Unfallversicherungsträger übermitteln. Die Frist der BG Bau endet am 16. Februar 2023.

Bis zum 16. Februar 2023 können Mitgliedsunternehmen der BG BAU den elektronischen Lohnnachweis für 2022 abgeben. Der Lohnnachweis ist die Grundlage für die Berechnung des Beitrages zur gesetzlichen Unfallversicherung. Der elektronische Lohnnachweis ist seit 2018 Pflicht, es werden nur noch Meldungen über das neue UV-Meldeverfahren akzeptiert.

Die Daten werden auf elektronischem Wege aus dem Entgeltabrechnungsprogramm des Unternehmens heraus direkt an den Unfallversicherungsträger übermittelt: Anzahl der Beschäftigten, die gezahlten Arbeitsentgelte und die geleisteten Arbeitsstunden.

Wer kein Entgeltabrechnungsprogramm verwendet, kann die Daten auch über die Ausfüllhilfe SV-Net melden. Die BG Bau benötigen diese Daten, um den Beitrag Ihres Unternehmens zur gesetzlichen Unfallversicherung korrekt berechnen zu können. Der Stammdatenabruf ist die Voraussetzung, um den elektronischen Lohnnachweis erstellen zu können.

Angaben für den vollständigen Lohnnachweis

Im elektronischen Lohnnachweis machen Betriebe folgende Angaben:

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  • Unternehmensnummer des Unternehmens
  • ihre Betriebsnummer oder die Betriebsnummer der die Abrechnung durchführenden Stelle (z. B. Steuerberaterin oder Steuerberater)
  • Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers – die der BG Bau lautet: 14066582 bezogen auf die anzuwendenden Gefahrtarifstellen
  • das beitragspflichtige Arbeitsentgelt
  • die geleisteten Arbeitsstunden
  • die Anzahl der zu meldenden Versicherten.

Die Zugangsdaten erhalten Sie mit dem jährlichen Informationsschreiben zum Lohnnachweis im Dezember. Sie können die Zugangsdaten für das elektronische Meldeverfahren > hier auch online anfordern.

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Text: / handwerksblatt.de

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