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Bildungsfreistellung: Mehr Geld für Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz

Betriebsführung

Kleinere Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine Weiterbildung freistellen, können eine Erstattung vom Land bekommen. 2024 sind das 75,80 Euro pro Tag.

Rheinland-Pfalz zahlt Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten 75,80 Euro pro Tag, wenn sie ihre Mitarbeiter für eine Weiterbildung freistellen. "Die Pauschale ist die höchste seit dem Inkrafttreten des Bildungsfreistellungsgesetzes", sagte Weiterbildungsminister Alexander Schweitzer. Im vergangenen Jahr lag die Pauschale bei 70,51 Euro für jeden Freistellungstag. 

In Rheinland-Pfalz können Beschäftigte in einem Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Jahren bis zu zehn Tage Bildungsurlaub erhalten ("Bildungsfreistellung"). In dieser Zeit muss der Arbeitgeber das Gehalt weiter bezahlen.

Durch die Erstattung eines Pauschalbetrags will das Land die Unternehmen bei der Freistellung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen. "Im Jahr 2023 konnten 365 Anträge von Unternehmen und mehr als 2.200 Freistellungstage gefördert werden", so Schweitzer. 

Ohne etwas Papierkram geht es nicht

Die Erstattung müssen die Unternehmen auf einem Formblatt beantragen. Mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung müssen sie den Antrag auf die pauschalierte Erstattung dann beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation einreichen. Nach der Bildungsmaßnahme ihrer Beschäftigten reichen sie noch einen Antrag auf die Auszahlung ein. Bei einer zehntägigen Freistellung wären das dann 750,80 Euro. 

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HintergrundDas rheinland-pfälzische Bildungsfreistellungsgesetz regelt den Anspruch auf Freistellung für Beschäftigte von ihrer Arbeit für die Teilnahme an anerkannten beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildungen unter Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können im Fall der Freistellung von Beschäftigten auf Antrag einen finanziellen Ausgleich für die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vom Land erhalten. Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD)

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Text: / handwerksblatt.de

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