Bonitätsprüfungen, ein Muss für jeden der Arbeiten auf Rechnung anbietet. Wie Sie Forderungsausfälle minimieren.

 Bonitätsprüfungen, ein Muss für jeden der Arbeiten auf Rechnung anbietet. Wie Sie Forderungsausfälle minimieren. (Foto: © alexkalina/123RF.com)

Vorlesen:

Auftraggeber-Bonität: Wie Sie Forderungsausfälle minimieren

Betriebsführung

Bevor Banken einen Kredit vergeben, unterziehen sie Kreditnehmer einer Bonitätsprüfung. Zu durchleuchten, ob jemand zahlungsfähig oder nicht ist, bleibt aber nicht exklusives Recht eines Kreditinstituts.

Jeder, der Leistungen erbringt, darf über seine Kunden Bonitätsinformationen einholen – und kann Kunden besser klassifizieren.

Ist die Bonitätsprüfung ein Exklusivrecht der Banken? Von wegen – jeder der Leistungen erbringt, kann vorab prüfen, wie es um die Zahlungsfähigkeit seines Kunden bestellt ist. "Wer heute noch Leistungen gegen Rechnung erbringt, ohne sich im Vorfeld ein Bild über seinen Auftraggeber zu machen, erleidet zwangsläufig irgendwann Schiffbruch", ist Peter Bürker, Geschäftsführer des SAF Unternehmensverbundes, eines der größten Auskunftei- und Inkassounternehmen in Deutschland, überzeugt.

Vor allem bei privaten Kunden gibt es einen klassischen Ablauf: Erst bleibt der Versandhändler auf seinen Rechnungen sitzen, dann folgt der Telefonanbieter. Mehr als jeder zweite überschuldete Haushalt, so hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden herausgefunden, hat sich bei mehr als sechs Unternehmen verschuldet. Genau das aber bleibt kein Geheimnis.

Das könnte Sie auch interessieren:

Schuldtitel steht am Anfang einer Schuldnerkarriere

Spätestens dann, wenn der erste Gläubiger seine Forderung gerichtlich tituliert hat, wird diese Tatsache im Schuldnerverzeichnis der deutschen Amtsgerichte veröffentlicht.

Diese Informationen sammeln Auskunfteien täglich aufs Neue ein, um ihre Datensätze stets aktuell zu halten. Will ein Unternehmer nun wissen, ob sein potenzieller Kunde auch flüssig ist, bekommt er über Auskunfteien den Hinweis auf einen Eintrag in das Register.

"Wenn ein Schuldner es so weit kommen lässt, kann man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass es um seine finanzielle Situation nicht gerade zum Besten bestellt ist", so Bürker. Ein Schuldtitel steht in der Regel am Anfang einer Schuldnerkarriere. Passiert es anschließend, dass ein beauftragter Gerichtsvollzieher die Forderung nicht einziehen kann oder sogar eine Pfändung in entsprechender Höhe beim Schuldner nicht durchführbar ist, kann der Gläubiger die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verlangen, den meisten noch als Offenbarungseid bekannt. Klar ist auch, dass diese Abgabe ins Register kommt und im Zuge einer Bonitätsprüfung aufgelistet wird.

Dabei profitieren Unternehmen grundsätzlich vom Internet. Lief früher auf dem Auskunfteimarkt gar nichts, ohne dass ein Handwerker einer Auskunftei angeschlossen war, kann er heute schnell und vor allem kostengünstig eine Bonitätsprüfung erhalten – per Mausklick. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gewerbetreibende nur eine oder gleich ein ganzes Dutzend Informationen haben will.

Zahlungsausfälle trotz Bonitätsprüfung nicht auszuschließen

Auch die Anbieter nehmen sich nichts und sind von den Leistungen her vergleichbar. Allerdings werden sehr schnell Unterschiede in den Konditionen deutlich, weshalb ein Preisvergleich zwischen den einzelnen Auskunfteien nicht schaden kann. So verlangen einige Auskunfteien hohe Grundgebühren oder kostenpflichtige Mitgliedschaften, die für einen Kleinbetrieb in den meisten Fällen unrentabel sind. Andere Dienstleister berechnen aber nur die tatsächlich durchgeführten Bonitätsprüfungen, so dass sich der Aufwand auf wenige Euro beschränkt.

Klar ist auch: Trotz einer Bonitätsprüfung lassen sich Zahlungsausfälle nicht hundertprozentig ausschließen, weil die Auskunfteien zwar eine mangelnde Zahlungsfähigkeit beurteilen, aber nichts über die Zahlungsmoral aussagen können. Einziger Pluspunkt aber bleibt: Ist ein Schuldner auf dem Papier liquide, lassen sich offene Forderungen wesentlich schneller und erfolgreicher beitreiben, und der Gläubiger geht dabei nur noch ein äußerst geringes Kostenrisiko ein.

Text: / handwerksblatt.de