Der Arbeitsplatz sollte für die neuen Azubis fertig eingerichtet sein.

Eine persönliche Begrüßung, am besten durch die Chefin, den Chef oder die Ausbilder, schafft Vertrauen. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

Vorlesen:

Azubis willkommen! So gelingt der Einstieg

Betriebsführung

Für Auszubildende und Betriebe ist der 1. September oft der Start in die Ausbildung. Dieser Tag ist für beide Seiten ein neuer Lebensabschnitt. Ob er erfolgreich wird, hängt von guter Vorbereitung ab.

Allein im letzten Jahr blieben fast 70.000 Ausbildungsstellen unbesetzt, zeigt eine Studie des Bundesinstitus für Berufsbildung (bibb). Deshalb ist es für Betriebe wichtig, sich als attraktiver Arbeitgeber zu zeigen. Doch was muss rechtlich, organisatorisch und menschlich bedacht werden, damit der Start gelingt? Ein Überblick.

Was Betriebe vor dem Ausbildungsstart tun sollten 

Betriebe müssen zuerst prüfen, ob sie die Anforderungen nach § 27 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfüllen. Das heißt: Der Betrieb muss die im Ausbildungsplan vorgeschriebenen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln können.

Außerdem sind einige Anmeldungen Pflicht: bei der zuständigen Kammer oder dem Berufsbildungswerk, bei der Berufsschule, bei der Krankenkasse und bei der Berufsgenossenschaft. Wichtig für minderjährige Azubis: Laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) muss eine ärztliche Erstuntersuchung rechtzeitig erfolgen.

Praktische Vorbereitung darf nicht fehlen: Der Arbeitsplatz sollte fertig eingerichtet sein – mit Arbeits- und Schutzkleidung, Werkzeugen, Materialien, Namensschild und Zugangsdaten. Auch alle Mitarbeitenden sollten über den Ausbildungsbeginn informiert werden. So bekommt der neue Azubi von Anfang an Unterstützung. 

Das könnte Sie auch interessieren:

Der erste Tag

Der erste Ausbildungstag ist prägend. Darum ist ein klarer Ablauf wichtig. Eine persönliche Begrüßung, am besten durch die Chefin, den Chef oder die Ausbilder, schafft Vertrauen. Ein Rundgang durch den Betrieb und die Vorstellung wichtiger Ansprechpartner erleichtern den Einstieg.

Hilfreich ist auch ein fester Mentor, zum Beispiel ein Azubi aus einem höheren Lehrjahr. Auch kleine Gesten sind wichtig: Ein Willkommenspaket, ein gemeinsames Frühstück oder andere kleine Zeichen der Wertschätzung wirken motivierend. Zusätzlich helfen Vereinbarungen über Ziele für die ersten Wochen, den Lernfortschritt zu überprüfen und Sicherheit zu geben.

Pflichten für Azubis 

Auch Auszubildende haben Aufgaben. Der Ausbildungsvertrag muss immer schriftlich vorliegen. Bei Minderjährigen müssen beide Eltern unterschreiben. Wichtig ist außerdem ein eigenes Girokonto, damit die Vergütung gezahlt werden kann. Dazu kommt der Nachweis einer eigenen Krankenversicherung, weil Azubis nicht mehr über die Familienversicherung abgesichert sind.

Ausbildungsabbrüche vermeiden

Im Handwerk kommt es oft vor, dass Ausbildungen vorzeitig abgebrochen werden. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung (bibb) wurden 2022 rund 155.000 Ausbildungsverträge gelöst. Das zeigt: Der Übergang in die Ausbildung ist nicht immer einfach.

Probleme entstehen oft schon vor dem Start, etwa wenn nach der Vertragsunterschrift kein weiterer Kontakt mehr besteht. Darum raten Experten, Azubis schon früh einzubinden: zum Beispiel mit einem Willkommensschreiben oder einem Anruf. Das schafft Sicherheit und stärkt die Bindung zum Betrieb.

Geld in der Ausbildung

Seit Januar 2020 gibt es eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung für Azubis, Grundlage ist § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Höhe legt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) jedes Jahr neu auf Basis statistischer Daten des bibb fest.

Im ersten Ausbildungsjahr liegt die Mindestvergütung derzeit bei 682 Euro im Monat – im Jahr davor waren es noch 649 Euro. In über 300 Ausbildungsberufen darf der Arbeitgeber keinen geringeren Lohn zahlen. Die Höhe hängt vom Ausbildungsjahr ab:

  • 2. Jahr: + 18 % mehr als im 1. Jahr

  • 3. Jahr: + 35 % mehr 

  • 4. Jahr: + 40 % mehr 

Finanzielle Unterstützung

Azubis können weitere finanzielle Unterstützung beantragen. Bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter gibt es Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) – diese hilft bei Lebenshaltungskosten, Fahrtkosten und Ausbildungskosten.

Zusätzlich gibt es den Bildungskredit der Bundesregierung. Er wird unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Azubis vergeben. Möglich sind bis zu 7.200 Euro. Zurückgezahlt wird erst vier Jahre nach Auszahlung, in kleinen Raten von 120 Euro im Monat. Auch ein Praktikum im Ausland kann damit gefördert werden. Darüber hinaus bieten einige Verbände und Firmen Stipendien an. 

Quelle: Arag Versicherung

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: