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Handwerker können Weiterbildungsangebote wie etwa Webinare zu ChatGPT von Kammern, Verbänden, Wirtschaftsförderungen und Mittelstand-Digital Zentren nutzen.

Handwerker können Weiterbildungsangebote wie etwa Webinare zu ChatGPT von Kammern, Verbänden, Wirtschaftsförderungen und Mittelstand-Digital Zentren nutzen. (Foto: © Erstellt durch das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk mit DALL·E)

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Der AI Act: Das sollten Handwerker darüber wissen

Der AI Act ist für Handwerksbetriebe weniger relevant als viele befürchten, sagt das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk. Aber auch sie müssen dafür sorgen, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, sich damit auskennen.

Der Artificial Intelligence Act (AI Act) gilt auch im Handwerk. Wer KI aber nur einsetzt, hat deutlich weniger Pflichten als die Anbieter solcher Systeme. Lesen Sie hier, was Handwerker darüber wissen sollten.

Was ist der AI Act?

Der AI Act ist das weltweit erste Normenwerk, das den Einsatz und die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der EU regelt. Er bildet die Grundlage für den zukünftigen Umgang mit KI-Systemen in der Europäischen Union, indem er darauf abzielt, potenzielle Risiken zu verringern, die mit der Nutzung von KI verbunden sind, und einen verantwortungsvollen Einsatz dieser Technologien zu gewährleisten.

Der AI Act definiert, was unter Künstlicher Intelligenz zu verstehen ist. Zudem wird festgelegt, welche KI-Systeme als vollkommen unbedenklich gelten, bei welchen Anwendungen bestimmte Auflagen zu erfüllen sind und welche KI-Tools aufgrund ihres Risikopotenzials grundsätzlich nicht eingesetzt werden dürfen.

Risikobasierte Beurteilung

Die Einordnung der Systeme erfolgt anhand eines risikobasierten Ansatzes: Je höher das Risiko eines KI-Systems für die Gesellschaft, die Grundrechte oder die Sicherheit, desto strenger sind die Vorgaben und Kontrollen. Beispielsweise sind KI-Anwendungen, die zur Manipulation von Menschen oder zum Social Scoring genutzt werden könnten, verboten. Für hochriskante Systeme, etwa im Bereich kritischer Infrastrukturen, Beschäftigung oder Gesundheit, gelten besonders strenge Anforderungen, während für Systeme mit geringem Risiko vor allem Transparenz- und Informationspflichten vorgesehen sind

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Ist der AI Act für meinen Handwerksbetrieb relevant? 

Nicht alle Regelungen betreffen jeden Betrieb gleichermaßen: Ob und wie der AI Act im Einzelfall greift, hängt jeweils von der konkreten Anwendung ab. Da bislang noch keine deutsche Umsetzungsbehörde benannt wurde, bleiben einige rechtliche Details – etwa zu Best Practices – noch offen.

Aktueller Stand, April 2025

Die Umsetzung des AI Act erfolgt schrittweise: Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 12. Juli 2024 trat die Verordnung am 2. August 2024 in Kraft. Die einzelnen Bestimmungen werden bis ins Jahr 2030 gestaffelt eingeführt. 

Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Anwendungen verboten, und die Anforderungen an die KI-Kompetenz gelten. Laut Artikel 5 Absatz 1 AI Act zählen dazu unter anderem: 

  • Systeme zur Gesichtserkennung, die ungezielt Daten erfassen – beispielsweise das willkürliche Speichern von Verdächtigen (Art. 5 Abs. 1e),

  • Manipulative KI, die Menschen zu Handlungen drängen soll, die sie sonst nicht tun würden (Art. 5 Abs. 1a).

Die gute Nachricht: Solche Anwendungen spielen im Handwerk in der Regel kaum eine Rolle! Allerdings müssen auch Handwerksbetriebe den Aspekt der KI-Kompetenz beachten.

KI-Kompetenzen und Schulungspflichten

Die Vorgaben des AI Acts zum Umgang mit KI gelten auch für kleine Betriebe, die die Technik nur anwenden. Das soll dafür sorgen, dass ein sicherer, verantwortungsvoller Umgang mit KI gewährleistet ist.

In Artikel 4 steht Folgendes:
"Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Weiterbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, berücksichtigt werden."

Aus Sicht des Mittelstand-Digital Zentrums Handwerk ergeben sich daraus aktuell zwei relevante Anwendungsfälle für das Handwerk:

1. Einsatz einer zugekauften KI:

Hier wird der Anbieter des KI-Systems in der Regel eine umfangreiche Produktschulung halten. Diese sollte vom Handwerksbetrieb in jedem Fall wahrgenommen werden.

2. Nutzung freier KI-Systeme im Internet wie ChatGPT, Gemini und anderer:

Betriebe sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, auch über ausreichende KI-Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit KI verfügen.

Was passiert als Nächstes?

Die nächsten Schritte sehen wie folgt aus:

  • Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die zuständigen Behörden benennen.

  • Ab dem 2. August 2025 gelten neue Vorgaben für sogenannte "Allgemeine KI-Modelle" (etwa ChatGPT oder Gemini), möglicherweise mit standardisierten Kennzeichnungen, ähnlich dem CE-Zeichen.

  • Ab dem 2. August 2026: Der AI Act gilt vollständig, einzige Ausnahme ist Artikel 6 (1), der ab dem 2. August 2027 in Kraft tritt. Danach folgen weitere Fristen entsprechend der jeweiligen Artikel. 

Was müssen Handwerksbetriebe nun tun?

Nach aktuellem Stand sollten sie die Weiterbildungsangebote wie beispielsweise Webinare zu ChatGPT etc. von Handwerkskammern, Verbänden, Wirtschaftsförderungen und Mittelstand-Digital Zentren nutzen, das genügt. Diese Schulungen und Maßnahmen müssen dabei jeweils zum konkreten Einsatzbereich der KI passen. Sollte zukünftig ein Nachweis über die Schulungen erforderlich sein, sollten Handwerker sich Teilnahmebescheinigungen ausstellen lassen und diese sicher aufbewahren. 

Fazit

Der AI Act ist ein umfangreiches Gesetz, das Handwerksbetriebe nicht verunsichern sollte, rät das Mittelstand-Digital Zentrum Handwerk.

Ergeben sich zukünftig Zweifel oder Unklarheiten, können Sie sich jederzeit an Ihre Handwerkskammern und Verbände wenden, die Ihnen gerne weiterhelfen. Das Zentrum informiert künftig über Änderungen und veranstaltet Seminare zum Thema.

Weiterführende Informationen finden Sie beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

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