Der Bundesrat will den Verwaltungsaufwand und die Kosten der Auftraggeber und Auftragnehmer reduzieren und damit den Mittelstand entlasten.

Der Bundesrat will auch bei der elektronischen Vergabe den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Behörden und Unternehmen reduzieren. (Foto: © olegdudko/123RF.com)

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Bundesrat will öffentliche Ausschreibungen vereinfachen

Betriebsführung

Der Bundesrat will die Schwellenwerte europaweiter Ausschreibungen für öffentliche Aufträge erhöhen. Damit sollen Kosten bei Verwaltung und Betrieben eingespart werden.

Der Bundesrat plädiert dafür, die Schwellenwerte europaweiter Ausschreibungen für öffentliche Aufträge heraufzusetzen. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für höhere, an die Inflation angepasste Grenzwerte einsetzen. Dies fordern die Länder in einer am 10. Februar 2023 auf Initiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen gefassten Entschließung. Sie wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Bauleistungen werden immer teurer

Die seit 28 Jahren fast unverändert geltenden Schwellenwerte seien dringend reformbedürftig, begründet der Bundesrat seinen Appell. Die deutliche Verteuerung insbesondere von Bauleistungen sowie die aktuell hohe Inflation sorgten dafür, dass staatliche Auftraggeber für immer kleinere Bau- und Beschaffungsvorhaben in komplexen und aufwändigen Verfahren europaweit nach Anbietern suchen müssten. Marktpreisbereinigt sänken daher die Schwellenwerte seit 1994 faktisch kontinuierlich ab. Heute müssten Leistungen europaweit ausgeschrieben werden, die im Jahr 1994 noch nicht als binnenmarktrelevant bewertet wurden.

Der Bundesrat fordert daher eine marktpreisgerechte Anhebung der Schwellenwerte.

Entlastung von Verwaltung und Mittelstand

Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand und die Kosten auf Auftraggeber- und auf Auftragnehmerseite zu reduzieren und damit den Mittelstand zu entlasten. Vor allem mit Blick auf die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland mit ihren vielen kleinen Kommunen als öffentliche Auftraggeber mit begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen würde dies zu erheblichen Erleichterungen führen, heißt es in der Entschließung.

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Bauleistungen müssen nach geltendem europäischen Recht ab einem Auftragswert von 5,382 Millionen Euro europaweit ausgeschrieben werden, andere Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem Volumen von 215.000 Euro. Eine Regelung zum Inflationsausgleich ist derzeit nicht vorgesehen. Diese Lücke möchte der Bundesrat schließen lassen.

Zudem soll sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen gesonderten, höheren Schwellenwert für Planungsleistungen einsetzen. Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros zählten in Deutschland zu den zweithäufigsten Beschaffungsgegenständen, begründet der Bundesrat seine Forderung. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.

>Hier finden Sie das Beschlusspapier des Bundesrates als PDF 

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Text: / handwerksblatt.de

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