Die Regierungskoalition hat sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken. Noch in diesem Jahr soll es Verbesserungen für junge Eltern geben, die auch die Arbeitgeber betreffen.

Die Regierungskoalition hat sich zum Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu stärken. Noch in diesem Jahr soll es Verbesserungen für junge Eltern geben, die auch die Arbeitgeber betreffen. (Foto: © jozef Polc/123RF.com)

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Bundesregierung plant Freistellung nach Geburt des Kindes

Väter sollen direkt nach der Geburt eines Kindes bald zwei Wochen vergütete Freistellung vom Arbeitgeber bekommen. Auch den elternzeitbedingte Kündigungsschutz will die Bundesregierung verlängern.

Die Bundesregierung will in einem ersten Gesetzgebungsvorhaben noch in diesem Jahr ein sogenanntes "Paket für mehr Partnerschaftlichkeit" auf den Weg bringen. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden, kündigt die Regierung in einer Antwort (20/2302) auf eine Kleine Anfrage (20/2093) der Fraktion Die Linke an.

Das Paket soll demnach die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für den Partner oder die Partnerin direkt nach der Geburt des Kindes im Mutterschutzgesetz enthalten. Momentan sehen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder der Arbeitsvertrag nur ein bis zwei freie Tage als Sonderurlaub nach der Geburt vor. Oder der Partner beziehungsweise die Partnerin geht direkt nach der Geburt in Elternzeit.

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Wer die geplante zweiwöchige Freistellung zahlt und ob die Regelung auch für Selbstständige gilt, ist aus der Antwort nicht zu entnehmen. Details dazu würden den Gesetzentwürfen vorbehalten, heißt es da.

Außerdem plant die Bundesregierung die Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld und die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes nach einer längeren Elternzeit, um die Rückkehr in den Beruf abzusichern.

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Text: / handwerksblatt.de

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