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Bis 15. Juni beantragen: Überbrückungshilfe IV für April bis Juni

Corona-Hilfen: Unternehmen können noch bis 15. Juni die verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 beantragen. Umsatzeinbrüche in Folge des Ukraine-Kriegs werden darüber nicht kompensiert.

Die Corona-Hilfsprogramme der Überbrückungshilfe werden am 30. Juni 2022 auslaufen. Zwei Jahre lang haben sie Unternehmen und Selbstständigen bei corona-bedingten Umsatzeinbrüchen geholfen. Über zwei Millionen Anträge wurden in den Programmen gestellt und rund 57 Milliarden Euro an Hilfen ausgezahlt. 

Wichtig! Erst- und Änderungsanträge für die für die Monate Januar bis Juni 2022 verlängerten Corona-Hilfen des Bundes können nur bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden. Hintergrund sind europarechtliche Bestimmungen.

Der 15. Juni 2022 ist auch der Stichtag zur Ausübung des Wahlrechts zwischen der Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe 2022. Die Bewilligungsverfahren laufen aber weiter. Der Antrag für die Überbrückungshilfe läuft wie gehabt über einen prüfenden Dritten auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de 

So läuft das Antragsverfahren in den letzten Tagen vor dem 15. Juni

Je nachdem, ob bereits ein Antrag auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 gestellt wurde, unterscheidet sich das Beantragungsverfahren für die Monate April bis Juni:

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a) Bislang kein Überbrückungshilfe IV-Antrag gestellt? Dann kann bis 15. Juni 2022 ein Erstantrag für alle Monate des Förderzeitraums der Überbrückungshilfe IV, also Januar bis Juni 2022, gestellt werden.

b) Überbrückungshilfe IV-Antrag für Januar bis März bereits beschieden? Dann kann bis 15. Juni 2022 für die Monate April bis Juni 2022 ein Änderungsantrag gestellt werden.

c) Überbrückungshilfe IV-Antrag für Januar bis März noch nicht beschieden? Dann muss zunächst ein  Erweiterungsantrag für die Verlängerung der Überbrückungshilfe IV (April bis Juni 2022) gestellt werden. Dafür haben hat man nur bis 15. Juni 2022 Zeit. Im Erweiterungsantrag müssen noch keine detaillierten Umsatz- und Kostenangaben gemacht werden, sondern lediglich die Verlängerung selbst beantragen und durch Erklärung des Antragstellers bestätigen, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen.  Die konkreten Umsatz- und Kostenangaben können dann bis zum 30. September 2022 im Antragsportal nach Bescheidung des 1. Quartals über einen Änderungsantrag nachgereicht werden.

Bei der Neustarthilfe 2022 endet  die Frist für die Antragsstellung von Erstanträgen ebenfalls am 15. Juni 2022. Die Bewilligungsverfahren laufen ebenfalls weiter.

Quelle: BMWK

Überbrückungshilfe IV nur bei coronabedingten Umsatzeinbrüchen

Viele Unternehmen fragen sich, ob sie die Überbrückungshilfe IV auch beantragen können, wenn sie unter den wirtschaftlichen Folgen des russischen Kriegs gegen die Ukraine leiden. "Durch den Zusammenbruch wirtschaftlicher und Logistikstrukturen sowie durch direkte oder indirekte Sanktionsbetroffenheit muss eine Vielzahl von Unternehmen hohe Umsatzeinbrüche in Kauf nehmen", schreibt das Ministerium. Daher seien viele Unternehmen versucht, Überbrückungshilfe zu beantragen.

Eine Fördermöglichkeit zur Kompensation bestehe allerdings im Rahmen der Überbrückungshilfe IV "ausdrücklich nicht". Es gelte nach wie vor das Kriterium eines coronabedingten Umsatzeinbruchs von mindestens 30 Prozent als Voraussetzung für eine Antragsberechtigung.

Für die vom Ukraine-Krieg betroffenen Unternehmen hat die Bundesregierung ein neues Hilfspaket bestehend aus Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen und einem KfW-Kreditprogramm geschnürt. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag

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Text: / handwerksblatt.de

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