Zur Eindämmung der Corona-Pandämie hat der Bund das Förderprogramm für die Ausstattung mit Raumlufttechnischen Anlagen jetzt erweitert.

Zur Eindämmung der Corona-Pandämie hat der Bund das Förderprogramm für die Ausstattung mit Raumlufttechnischen Anlagen jetzt erweitert. (Foto: © Kateryna Kon/123RF.com)

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Corona: Breitere Förderung für Raumlufttechnische Anlagen

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erweitert der Bund die Förderung für Raumlufttechnische Anlagen.

Der Bund hat das Förderprogramm für die Anschaffung von Raumlufttechnische (RLT) Anlagen erweitert. Seit dem 2. April können nicht nur öffentliche oder teil-öffentliche, sondern auch ausgewählte private Einrichtungen eine Förderung beantragen. Darunter fallen private Kitas, Schulen sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen ebenso wie medizinische Einrichtungen und solche der Kinder- und Jugendhilfe sowie für Menschen mit Behinderung.

Darüber hinaus kommen nun auch kleinere Räume für eine Ausstattung mit stationären RLT-Anlagen in Frage: Die Mindestraumgröße entspricht nun einem Regelstromvolumen von 400 Kubikmetern pro Stunde, also einem Raum mit etwa zehn Personen. Außerdem erhöht sich der Anteil der förderfähigen Ausgaben von 40 Prozent auf 80 Prozent.

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Auch der Anschluss von Nebenräumen an bestehende Anlagen kann bezuschusst werden

Gefördert wird jetzt auch der Einsatz von UV-C-Technik unter Vorgabe von Qualitätskriterien zur Sicherstellung der Funktionalität und der Sicherheit. Zusätzlich wird die Bundesregelung Kleinbeihilfen als weitere beihilferechtliche Grundlage zugelassen. Auch der Anschluss von Nebenräumen wie dem Foyer eines Theaters oder der Umkleidekabinen einer Turnhalle an eine bestehende stationäre RLT-Anlage kann jetzt bezuschusst werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die angeschlossenen Räume in einem wichtigen Zusammenhang mit dem bereits ausgestatteten Raum stehen und es sich nur um einzelne Räume handelt.

Insgesamt investiert der Bund 500 Millionen Euro für das Programm, pro Anlage können bis zu 200.000 Euro Fördergelder fließen. Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Quelle: BAFA

Text: / handwerksblatt.de

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