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Die meisten Arbeitgeber zahlen Inflationsausgleichsprämie

Betriebsführung

Bis zu 3.000 Euro als steuerfreies Extra: Fast zwei Drittel aller Unternehmen in Deutschland haben ihren Beschäftigten schon eine Inflationsprämie ausgezahlt. Weitere 16 Prozent haben das nach einer Umfrage des ifo Instituts fest vor.

72 Prozent der deutschen Unternehmen hat ihren Mitarbeitenden bereits einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich bezahlt, meldet das ifo Institut. Weitere 16 Prozent der befragten Firmen planen, diese Prämie demnächst auszuzahlen. "Grund für die Auszahlung dieser Prämie ist vor allem eine höhere Motivation ihrer Mitarbeitenden", sagt ifo-Expertin Daria Schaller. Bei 27 Prozent erfolgte die Auszahlung zudem als Teil eines Tarifabschlusses. Zwölf Prozent der Befragten wollen (oder können) allerdings keine Prämie auszahlen. Befragt wurden Personalleiter aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistung. 

Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung. In manchen Tarifverträgen wurde die Prämie zudem als allgemein verbindlich beschlossen. Deadline ist der 31. Dezember 2024, bis dahin ist die Auszahlung der Inflationsprämie steuerfrei. 

Das steuer- und sozialabgabenfreie Extra zum Gehalt darf bis zu 3.000 Euro betragen. Der Spielraum ist groß. Die Prämie kann eine Einmalzahlung sein oder aber der Betrieb überweist Teilbeträge verteilt auf mehrere Monate. Arbeitnehmer erhalten die Prämie brutto für netto und für Arbeitgeber fallen keine Lohnnebenkosten an, insbesondere kein Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung. Wichtig für die Steuerbefreiung ist, dass die Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Mitarbeitermotivation und steuerliche Vorteile

Die Randstad-ifo-Personalleiterbefragung im vierten Quartal 2023 hat ergeben, dass die Bereitschaft zur Inflationsausgleichsprämie mit zunehmender Unternehmensgröße steigt. Firmen in der Industrie zahlten mit 93 Prozent (vollzogen oder geplant) häufiger als Unternehmen im Handel (86 Prozent) und bei den Dienstleistern (85 Prozent).

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  • Mitarbeitermotivation nannten 71 Prozent der Befragten als Grund dafür, dass sie die Prämie zahlen.
  • Gut die Hälfte (56 Prozent) nutzt damit den steuerlichen Vorteil aus.
  • Ebenfalls gut die Hälfte (49 Prozent) geben als Grund ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt an. 

"Kleine Firmen stellen vor allem die Motivation ihrer Belegschaft in den Vordergrund, große Unternehmen zahlen öfter bei einem Tarifabschluss", berichtet Daria Schaller.

FAQ zur InflationsausgleichsprämieDas Bundesfinanzministerium hat einen Fragen-Antworten-Katalog zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht. Diesen finden Sie hier! 

Grundlage für die Inflationsausgleichsprämie ist das "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz". Es wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

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Text: / handwerksblatt.de

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