Haschkekse: Beim Bäcker werden sie auch in Zukunft nicht angeboten.

Haschkekse: Beim Bäcker werden sie auch in Zukunft nicht angeboten. (Foto: © engdao/123RF.com)

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Dürfen Bäcker Haschkekse verkaufen? Und was steckt in der "Kifferkruste"?

Dürfen Bäckereien Cannabis-Kekse verkaufen? Mit dieser Frage hat sich der Zentralverband des Bäckerhandwerks befasst. Lesen Sie hier die Antwort und was in der "Kifferkruste" eines Dortmunder Bäckers steckt.

Zum 1. April ist in Deutschland das Cannabis-Gesetz in Kraft getreten, das Erwachsenen den privaten Gebrauch von Cannabis erlaubt. Erste Bäckereien haben deshalb bei ihrem Verband, dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks angefragt, ob sie jetzt Hasch-Plätzchen oder Cannabis-Cookies verkaufen dürfen. Quasi als neues Geschäftsfeld.

"Die Antwort ist ganz klar: Nein!", betont der Verband mit Sitz in Berlin. Das Gesetz gestatte den privaten Besitz von 50 Gramm im privaten Raum und 25 Gramm im öffentlichen Raum. "Die Backstube zählt zum öffentlichen Raum, sodass bereits dadurch die Grenze bei 25 Gramm läge, was für die Herstellung von Backwaren in einem wirtschaftlich sinnvollen Umfang zu wenig sein dürfte!"

Außerdem sei die Verwendung von Cannabis in der Backstube kein privater Besitz, sondern ein gewerblicher. Und es gibt darüber hinaus ein Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen. Eine Bäckerei dürfte für ihre neuen Hasch-Plätzchen also gar nicht werben, gibt der Verband zu bedenken.

Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Der Verkauf an Minderjährige bleibe eine Straftat. Dazu kommt also: Bäcker müssten sicherstellen, dass ihre Hasch-Plätzchen nicht an Minderjährige verkauft werden, was sie praktisch nicht umsetzen können. Zudem gibt es ein Konsumverbot von Cannabis in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr, ein Konsumverbot in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten.

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Ein Verkauf von Hasch-Plätzchen wäre in einem Großteil der Bäckereifilialen also auch aus diesen Gründen unzulässig, schreibt der Verband. Unter diesen Bedingungen sei ein gewerbliches Herstellen und Verkaufen von Backwaren mit Cannabis also "nicht denkbar". 

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Dortmunder Bäcker verkauft "Kifferkruste"

Und trotzdem berichten verschiedene Medien wie der Westfälische Anzeiger (WA) oder das Magazin Focus über den Dortmunder Bäcker Tim Kortüm ("Schürener Backparadies"), der seit dem 1. April eine "Kifferkruste" im Angebot hat und das Brot mit einem grünen Hanfblatt (aus Brotteig) verziert. Was hat es damit auf sich? Es handelt sich um ein Weizenmischbrot mit Hanfsamen und Natursauerteig, so der Bäcker. Wegen der - übrigens sehr gesunden - Hanfsamen (Stichwort "Powerfood") habe er es amüsant gefunden, zum Start der Cannabis-Legalisierung das Brot mit dem ungewöhnlichen Namen anzubieten.

Damit ist der kreative und humorvolle Bäckermeister inzwischen bundesweit in aller Munde. Zum Start der Corona-Pandemie war das Schürener Backparadies übrigens eine der ersten Bäckereien, die essbare Klopapierrollen verkaufte und zum Impfstart gab es Torten, die aussahen wie eine Impfspritze.

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Text: / handwerksblatt.de

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