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EU: Mehrwertsteuer-Reform nimmt Formen an

Alle Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind oder Waren aus dem Ausland beziehen, müssen sich auf eine große Reform der Mehrwertsteuersystems einstellen.

Für Unternehmen, die Auslandsgeschäfte tätigen, ist die Umsatzsteuer hochkomplex. Das ist insbesondere für Handwerker im Baubereich ein Problem. Oft müssen sie im Tätigkeitsland einen zweiten Steuerberater engagieren und bezahlen. Je nachdem, welche Leistung erbracht wird, ist das Ganze mehr oder weniger kompliziert.

Das soll bald einfacher werden. Die EU möchte zu einem endgültigen Mehrwertsteuersystem übergehen. Vor allem auch deshalb, weil Milliarden an Steuergeldern verloren gehen, da das derzeitige System betrugsanfällig ist. 

Seit Jahren werden dazu Vorschläge entwickelt, die jetzt immer konkretere Formen annehmen. Das Projekt ist umfangreich. Es sollen rund 200 Artikel der insgesamt 408 Artikel der aktuellen MwSt-Richtlinie geändert werden, das berichtet das Brüsseler Büro des IT-Dienstleisters Datev eG. Die EU möchte die Umstellung auf das Bestimmungslandprinzip, bei dem der Umsatz in dem Mitgliedstaat besteuert wird, in dem der Endverbrauch stattfindet. 

Besteuerung soll einfacher werden

Künftig soll auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen Mehrwertsteuer erhoben werden. Der Vorschlag sieht vor, grenzüberschreitenden Warenhandel als "einheitliche steuerpflichtige Lieferung" zu definieren. Der Verkäufer muss die Mehrwertsteuer erheben. Beim Verkauf von Waren an Kunden in einem anderen EU-Land entspricht diese dem Steuersatz des Bestimmungsmitgliedstaates. 

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Nur wenn es sich bei dem Kunden um einen sogenannten "zertifizierten Steuerpflichtigen" (also um einen von der Steuerverwaltung als zuverlässig angesehenen Steuerzahler) handelt, ist der Käufer der Waren mehrwertsteuerpflichtig.  Um diese Zertifizierung zu bekommen, müssen Unternehmen wahrscheinlich einen hohen Aufwand betreiben, befürchtet der Zentralverband des Deutschen Handwerks.  

Nicht steuerpflichtige juristische Personen, die Waren beziehen, sollen ebenfalls eine individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer führen müssen. Das soll bei der Betrugsbekämpfung helfen.

Zentrales Meldeportal: One-Stop-Shop

Geplant ist ein zentrales Internetportal, das es den grenzüberschreitend tätigen Unternehmen erleichtern soll, ihren mehrwertsteuerlichen Pflichten in anderen europäischen Mitgliedstaaten nachzukommen. In dem Online-Portal können die Unternehmen von zu Hause aus in ihrer Sprache Umsatzsteuer-Erklärungen abgeben (sogenannter One-Stop-Shop). Dieses System wird derzeit schon bei elektronischen Dienstleistungen angewendet. Die Ausdehnung des One-Stop-Shop auf andere grenzüberschreitende Umsätze ist eine langjährige Forderung des Handwerks. Dann muss sich der Unternehmer nicht mehr mit den Finanzbehörden im Bestimmungsland auseinandersetzen.  

Zur Verabschiedung des Vorschlags bedarf es der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten im Rat, das EU-Parlament gibt eine - nicht bindende - Stellungnahme ab. 

Text: / handwerksblatt.de

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