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EuGH-Urteil zum Like-Button von Facebook

Betriebsführung

Betreiber von Internetseiten, die den Like-Button von Facebook einbinden, geben alle Daten ihrer Nutzer automatisch an Facebook weiter. Das verstößt gegen das Datenschutzrecht, sagt der EuGH.

Wer eine Internetseite betreibt und auf dieser den "Gefällt mir"-Knopf von Facebook so einbaut, dass bereits durch den Aufruf der Seite personenbezogene Daten der Nutzer (etwa die IP-Adresse) an Facebook übertragen werden, der ist neben Facebook für die Erhebung der Daten mitverantwortlich. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. In dem Verfahren hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen das Düsseldorfer Mode-Unternehmen Fashion ID geklagt. (C-40/17). Fashion ID betreibt die Internetseite des Düsseldorfer Modehauses Peek & Cloppenburg.

Der Like-Button sendet Nutzerdaten an Facebook

Der Website-Betreiber muss künftig eine Einwilligung seiner Nutzer einholen, zum Beispiel über einen zusätzlichen Zustimmungs-Button (die "Zwei-Klick-Lösung" für Plugins), oder aber den Like-Button von Facebook einfach weglassen. 

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Beim Aufrufen einer Internetseite mit Facebooks Like-Button werden personenbezogene Daten wie IP-Adresse und Browser-String des Nutzers automatisch an das Soziale Netzwerk gesendet. Dies geschieht, ohne dass der Seitenbesucher darüber aufgeklärt wird oder eine Möglichkeit hätte, dem zu widersprechen. Dabei werden auch Daten von Besuchern erfasst und gesendet, die gar kein Facebook-Profil besitzen.

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Mit dem "Gefällt mir"-Button setzt Facebook sogenannte Cookies auf die Rechner der Seitenbesucher. So werden ihre Daten automatisch an Facebook weitergegeben, weil der Browser eine Verbindung mit den Servern dieses Netzwerks aufbaut. Sogar Daten von Nutzern, die gar nicht bei Facebook registriert sind. Das widerspricht deutschen und europäischen Datenschutzstandards, die eine Weitergabe stets nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen erlauben.  Quelle: Verbraucherzentrale NRWDas Urteil hat zur Folge, dass der Seitenbetreiber – soweit erforderlich – eine Einwilligung des Nutzers einholen und diesen über die Datenverarbeitung informieren muss, bevor eine Erhebung und Übermittlung der Daten erfolgt.

Ein bloßer Hinweis der Anbieter in ihren Datenschutzbestimmungen, dass eine solche Weiterleitung der Daten an Facebook erfolgt, genügt übrigens nicht. "Ein Passus im Kleingedruckten, dass das Unternehmen keinen Einfluss auf den Umfang der Daten hat, die das soziale Netzwerk mit Hilfe der Plugins erhebt, liefert kein stichhaltiges Alibi", heißt es in der Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW.

Ebenso wenig reicht der Verweis auf die Datenschutzbestimmungen von Facebook. Notwendig ist eine echte Aufklärung über die Datensammlung und -verwertung.  

Quelle: Verbraucherzentrale NRW 

Kritik kommt vom Verband Bitkom

Während sich Verbraucherschützer freuen, kritisiert der IT-Verband Bitkom das EuGH-Urteil und rechnet mit "bürokratischem Aufwand" für die Websiten-Betreiber. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder meint, der EuGH bürge "tausenden Webseitenbetreibern eine enorme Verantwortung auf – vom kleinen Reiseblog bis zum Online-Megastore und den Portalen großer Verlage".

Denn nicht nur wer den Like-Button eingebunden hat, müsse jetzt handeln. Rohleder: "Das Urteil wird sich auf alle gängigen Social-Media-Plugins auswirken. Webseitenbetreiber müssen nun mit Facebook und den anderen Social-Media-Anbietern Vereinbarungen schließen, ansonsten können sie in Haftungsfallen laufen."

Und ob die geforderten ausführlichen Informationen über Like-Buttons auf künftig jeder entsprechenden Webseite wirklich etwas bewirken, dürfe bezweifelt werden. "Schon jetzt nehmen Informationen zu Cookies, die Datenschutzerklärung und die Geschäftsbedingungen großen Raum auf Webseiten ein und werden von den allermeisten nur noch formal zur Kenntnis genommen", kritisiert Rohleder.

Nach dem EuGH-Urteil steige der bürokratische Aufwand bei Webseitenbetreibern stark. "Gleichzeitig wird sich das Datenschutzniveau de facto kaum ändern, da bereits heute praktikable Zwei-Klick-Lösungen für solche Plugins im Einsatz sind. Mit diesen Lösungen findet ein Datentransfer nur dann statt, wenn ein Nutzer diese Funktion vor dem Liken gesondert aktiviert. Für viele Betreiber von Webseiten sind Like-Buttons wichtig, um Internetnutzer erreichen zu können."

Text: / handwerksblatt.de

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