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Flüchtlinge: sehr motiviert und gewillt

Viele Flüchtlinge bringen eine gute Schulbildung oder einen qualifizierten Berufsabschluss mit nach Deutschland. Doch nicht nur darauf sollten potenzielle Arbeitgeber achten.

Dr. Manfred Schmidt, Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg, spricht mit dem DHB über die Zuwanderung nach Deutschland im Jahr 2014, das Bildungsniveau der Asylbewerber und erklärt kurz, was die Betriebe bei der Beschäftigung von Flüchtlingen berücksichtigen müssen.

DHB: Täuscht der Eindruck oder hat die Diskussion um die Ausbildung und Beschäftigung von Flüchtlingen in letzter Zeit an Fahrt aufgenommen?
Schmidt: Die Fachkräftediskussion sorgt dafür, dass die Integration von Flüchtlingen auf dem deutschen Arbeitsmarkt verstärkt in den Blick genommen wird. Bei uns in Bayern sind die Handwerkskammern sehr aktiv. Auf Bundesebene tut sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hervor. Über vieles, das wir heute diskutieren, hätten wir vor fünf Jahren noch nicht einmal nachgedacht.

DHB: Wie viele Flüchtlinge sind im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen?
Schmidt: Bei uns sind insgesamt rund 203.000 Anträge auf Asyl eingegangen – 173.000 Erstanträge und 30.000 Folgeanträge.

DHB: Woher stammen die meisten Asylsuchenden?
Schmidt: Es gibt vier große Gruppen. Aus dem Westbalkan – also Serbien, Mazedonien, Kosovo, Albanien sowie Bosnien und Herzegowina – haben etwa 44.000 Menschen einen Erstantrag gestellt. Die zweitgrößte Gruppe stammt mit ungefähr 39.000 Menschen aus Syrien, gefolgt von Eritrea mit zirka 13.000 und Afghanistan mit rund 9.000.

DHB: Wie muss man sich das Asylverfahren in groben Zügen vorstellen?
Schmidt: Wenn ein Flüchtling in die Bundesrepublik Deutschland einreist, meldet er sich entweder zuerst bei der Polizei, bei einer Landeserstaufnahme-Einrichtung oder beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und beantragt Asyl. Als nächster Schritt wird eine Akte angelegt. Wir prüfen die Identität des Antragstellers, nehmen Fingerabdrücke, machen ein Lichtbild und führen eine erste Befragung durch. Danach folgt der Kern des Asylverfahrens, die Anhörung. Bei dieser Gelegenheit trägt der Asylbewerber seine Fluchtgeschichte vor. Zum Schluss trifft das Bundesamt eine Entscheidung, ob der Asylantrag positiv beschieden, das heißt ein Schutzstatus zuerkannt, oder abgelehnt wird.

DHB: Aber nicht jeder, der einen Antrag stellt, bekommt einen positiven Bescheid.
Schmidt: Im Jahr 2014 haben wir insgesamt rund 129.000 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Zirka 43.000 davon wurden abgelehnt, vor allem aus den Herkunftsländern Serbien, Bosnien und Mazedonien. Dort lag die Schutzquote zwischen 0,2 und 0,3 Prozent. Ganz anders sieht es bei den Flüchtlingen aus dem Irak oder Syrien aus. Sie kommen auf eine Schutzquote von nahezu 100 Prozent.

DHB: Wie lange dauert das Asylverfahren?
Schmidt: Im Moment haben wir eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von 7,1 Monaten. Wegen der hohen Zuwanderungszahlen können wir uns zurzeit aber nicht um alle Anträge gleichzeitig kümmern. Priorität haben beispielsweise die Flüchtlinge aus Syrien oder dem Irak. Hier brauchen wir knapp elf Tage für eine Entscheidung. Auch bei den Antragsstellern aus den Westbalkanstaaten und dem Kosovo haben wir schnellere Bearbeitungszeiten.

DHB: Wie werden die Flüchtlinge untergebracht?
Schmidt: Zunächst wohnen sie in den Landeserstaufnahme-Einrichtungen. Dort sollen die Flüchtlinge zwischen sechs Wochen bis drei Monate verbleiben, damit sie ohne größeren Aufwand persönlich beim Bundesamt vorsprechen können. Wenn das Asylverfahren länger dauert, werden Sie in Gemeinschaftsunterkünften oder dezentral untergebracht.  

DHB: Können Sie etwas zu den beruflichen Qualifikationen sagen?
Schmidt: Als Faustformel gilt: Je ausgeprägter das Schulsystem im jeweiligen Herkunftsland ist, desto höherwertiger sind die Qualifikationen. Das sehen wir etwa bei den Flüchtlingen aus dem Iran, Irak oder aus Syrien, die über ein relativ hohes Bildungsniveau verfügen.

Wir haben keine statistischen Auswertungen, welche Berufserfahrung die Menschen mitbringen. Wir gehen davon aus, dass ungefähr zehn Prozent der Flüchtlinge einen Hochschulabschluss haben. Über die Bleiberechtsnetzwerke hören wir, dass weitere 20 Prozent beruflich qualifiziert sind. Eine genaue Einschätzung dieser Qualifikationen ist allerdings schwierig. Das sehen wir bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Als Maßstab nehmen wir dabei unser duales Ausbildungssystem, das es in anderen Staaten so nicht gibt. Da kann es vorkommen, dass ein Friseur aus Kabul, der seit 20 Jahren hervorragend die Haare schneidet, nicht einmal als ausgebildet eingestuft wird. Neben der reinen beruflichen Qualifikation sollten wir aber auf etwas anderes achten. Flüchtlinge sind zumeist sehr motiviert und gewillt, auf dem Arbeitsmarkt anzukommen, um sich ein neues Leben in Deutschland aufbauen zu können.

DHB: Unter welchen Bedingungen können Flüchtlinge beschäftigt werden?
Schmidt: In den ersten drei Monaten besteht ein generelles Arbeitsverbot, weil wir das Asylverfahren in diesem Zeitraum möglichst abschließen wollen. Nach der magischen Grenze von drei Monaten ist der Arbeitsmarktzugang unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

DHB: Wie erkennen Arbeitgeber denn, ob sie einen Flüchtling beschäftigen dürfen?
Schmidt: In die Aufenthaltspapiere fügen die Ausländerbehörden eine sogenannte Nebenbestimmung ein. Daran lässt sich erkennen, ob eine Beschäftigung gestattet, nur auf Antrag erlaubt oder verboten wird. Bei Zweifeln sollte man die zuständige Ausländerbehörde fragen.

DHB: Viele Flüchtlinge haben eine wahre Leidenszeit hinter sich gebracht. Worauf müssen sich Arbeitgeber einrichten?
Schmidt: Es geht nicht spurlos an einem Menschen vorbei, wenn man auf einem Frachter hilflos über das Mittelmeer gefahren oder in seinem Heimatland verfolgt worden ist. Diese Erfahrungen können zu einer posttraumatischen Störung führen – müssen aber nicht. Als Arbeitgeber sollte man mögliche Fluchterlebnisse im Hinterkopf behalten, sensibel darauf eingehen und Verständnis haben.

Das Interview führte Bernd Lorenz

Text: / handwerksblatt.de

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