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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Die Förderung kann schon beantragt werden, genehmigt wird sie aber erst nach der Sommerpause. (Foto: © Tatiana Popova/123RF.com)
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Mai 2018
Für elektrische Lastenfahrräder können Unternehmer und Selbstständige neuerdings einen interessanten Zuschuss zum Kaufpreis bekommen.
Handwerker können sich ein neu gekauftes Lastenfahrrad fördern lassen. "Damit reagiert die Bundesregierung auf die drohenden Fahrverbote für Diesel-Automobile", berichtet die Handwerkskammer Düsseldorf.
Unterstützt wird der Neukauf von gewerblichen Schwerlasträdern (Cargo-Bikes) mit bis zu 2.500 Euro oder 30 Prozent Zuschuss zum Kaufpreis.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weist allerdings aktuell darauf hin, dass Förderanträge erst bewilligt, wenn der Bundeshaushalt 2018 verabschiedet wurde. Also erst nach der Sommerpause 2018. "Ihr Antrag wird dennoch geprüft und bearbeitet", heißt es da.
Die Förderung gilt für Schwerlasträder mit Elektroantrieb mit einer Ladekapazität von 150 Kilogramm und einem Kubikmeter Ladevolumen."Zusätzlich können sich Unternehmer auch Lastenanhänger oder Fahrradgespanne mit Elektroantrieb fördern lassen", berichtet die Handwerkskammer. Die Förderung gilt rückwirkend für Lastenfahrräder, die nach dem 29.11.2017 von Unternehmen gekauft wurden.
Förderfähig sind Investitionen für die Anschaffung von
Rikschas, also Fahrräder für den Personentransport, sind von der Förderung ausgenommen. Außerdem Fahrräder, die zum Beispiel für den Getränkeverkauf genutzt werden.
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