Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2019 verlängert
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 soll bis 31. August 2021 verlängert werden. Steuerberater sind erleichtert. Sie sind gerade "rund um die Uhr" mit der Beratung zu Dezemberhilfen, Überbrückungshilfe und der Umstellung der Mehrwertsteuer beschäftigt.
Am Anfang der Krise waren Klopapier und Desinfektionsmittel ein rares Gut, jetzt sind es Termine beim Steuerberater. Die sind seit Beginn der Corona-Krise quasi "rund um die Uhr" im Einsatz. Beratung zu Kurzarbeitergeld, KfW-Kredite, befristete Umsatzsteuersenkung, Überbrückungshilfe I und II, November- und Dezemberhilfe, zu all diesen Themen benötigen Unternehmer und Selbstständige die Unterstützung ihres Steuerberaters. So können die Anträge für die Corona-Hilfen auf der Plattform Überbrückungshilfe Unternehmen nur mit Hilfe eines Beraters gestellt werden.
"Routinetätigkeiten wie Lohn- und Finanzbuchhaltung gerieten darüber ins Stocken, die Fristeinhaltung der Steuererklärungen 2019 ist unmöglich", berichten die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und Deutscher Steuerberaterverband (DStV).
Starkes Signal für den Erfolg der Überbrückungshilfen
Beide Verbände haben sich seit einigen Angaben seit Monaten dafür eingesetzt, dass die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 verlängert wird. Dies war dann auch geschehen, aber zunächst nur um einen Monat bis 31. März 2021.
Jetzt sieht es danach aus, dass die Abgabefrist bis 31. August 2021 verschoben wird. Das haben die beiden Koalitionspartner CDU/CSU und SPD am 17. Dezember beschlossen.
"Damit löst sich die seit Monaten angespannte Lage in unseren Kanzleien etwas und wir können ein wenig aufatmen", reagierte BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab auf die Nachricht. DStV-Präsident Harald Elster betonte: "Der Vorstoß der Koalitionspartner ist ein starkes Signal für den Erfolg der Überbrückungshilfen!"
Die Steuerberater appellieren an die Bundesländer, der Initiative zu folgen.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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