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Gasumlage wird 2,419 Cent pro Kilowattstunde betragen

Betriebsführung

Die Gasumlage, die Privathaushalte und Unternehmen ab dem 1. Oktober zahlen müssen, wird 2,4 Cent pro Kilowattstunde betragen. Das Bundeswirtschaftsministerium will die Umlage mit einem Entlastungspaket für die Bürger und die Wirtschaft begleiten.

Die befristete Gasumlage wird ab Oktober 2,419 Cent pro Kilowattstunde betragen. Das teilte die Trading Hub Europe GmbH (THE) heute (15. August) mit. Die Umlage und - die damit verbundenen deutlich höheren Preise - kommt auf Privathaushalte, Betriebe und Unternehmen zu.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) meldet in dem Zusammenhang, dass die Umlage durch weitere Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden soll. So will man die Energiekosten "zumindest teilweise dämpfen". Die Umlage ist zunächst bis 1. April 2024 befristet. Sie kann alle drei Monate je nach Kostenlage aktualisiert werden.

Hintergrund der Einführung einer Gasumlage ist die von der Bundesregierung erlassene und am 9. August 2022 in Kraft getretene Verordnung nach Paragraf 26 Energiesicherungsgesetz (En-SiG).

"Hiernach haben die von einer erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimportmengen unmittelbar betroffenen Gasimporteure Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich eines Teiles der Mehrkosten der Ersatzbeschaffungen, sofern die Gasbezugsverträge vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sind, schreibt das THE.

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"Ausgleichsansprüche für die betroffenen Mehrkosten bestehen gemäß der Verordnung der Bundesregierung erst ab dem 1. Oktober 2022", erläutert Dr. Thomas Becker, Geschäftsführer der THE. 

Zum Ausgleich und angesichts der stark gestiegenen Gaspreise senkt die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Erdgas. Bis März 2024 soll sie bei sieben statt 19 Prozent liegen. So würden die Gaskunden stärker entlastet als sie durch die staatliche Gasumlage belastet würden, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz

Welche Entlastungen für Bürger sind geplant?

Zu den bislang vereinbarten Entlastungen gehört eine Reform des Wohngeldes und eine Einführung des Bürgergelds. Außerdem sollen die Kündigungsschutzregeln für Mietwohnungen und Energieverträge überprüft werden, so dass überforderten Mietern der Mietvertrag oder Energiekunden der 
Liefervertrag nicht gekündigt wird. 

Wie werden Unternehmen finanziell entlastet? 

Der Schutzschirm für Unternehmen, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten sind, soll im Einklang mit dem EU-Beihilferecht verlängert werden. Dazu zählen laut BMWK die Kreditlinien der KfW; die Bürgschaftsprogramme, die Zuschüsse für besonders energieintensive Unternehmen sowie staatliche Eigenkapitalhilfen für systemrelevante Unternehmen. "Diese Arbeiten an der Verlängerung des Schutzschirms laufen aktuell", so das Ministerium.

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Text: / handwerksblatt.de

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