Das GEG soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten und an Bestandsgebäuden schaffen. (Foto: © convisum/123RF.com)

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Gebäudeenergiegesetz beschlossen

Betriebsführung

Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Lob und Kritik kommen vom Handwerk: Energie- und CO2-Einsparpotenziale würden ausgeschöpft, aber keine Bürokratie abgebaut.

Das Bundeskabinett hat den vom Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit den Koalitionsvertrag, das Klimaschutzprogramm 2030 und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Das GEG soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäuden und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden schaffen.

Zentrales Anliegen der Novelle soll die Entbürokratisierung und Vereinfachung sein. Die derzeit noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien sollen zusammengeführt und vereinheitlicht, Anwendung und Vollzug wesentlich erleichtert werden. Eine erhebliche Bürokratieentlastung für Bauherren und Planer soll mit der Einführung eines alternativen gleichwertigen Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude verbunden sein.

Einsparpotenziale im Gebäudesektor ausschöpfen

Holger Schwannecke ärgert sich über die fehlende Entbürokratisierung im Gesetzesentwurf des GEG. Foto: © ZDH / SchuerringHolger Schwannecke ärgert sich über die fehlende Entbürokratisierung im Gesetzesentwurf des GEG. Foto: © ZDH / Schuerring

"Mit dem GEG-Beschluss hat das Bundeskabinett nach dem Gesetz zur steuerlichen Sanierungsförderung nun das zweite zentrale Gesetz für die Energiewende und einen wirksamen Klimaschutz im Gebäudesektor auf den Weg gebracht" erklärt Holger Schwannecke. "Damit macht die Bundesregierung ernst in ihrem Vorhaben, bislang ungenutzte Energie- und CO2-Einsparpotenziale auszuschöpfen, die gerade im Gebäudesektor vorhanden sind", so der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Besonders erfreulich sei, dass bei den Niedrigstenergiegebäudestandards das 2016 festgelegte Niveau festgeschrieben wurde und damit Bauen bezahlbar bleibe. Äußerst enttäuschend sei allerdings, dass auch dieser Gesetzentwurf keine Entbürokratisierung für unsere Betriebe bringe. "Statt das Gebäudeenergierecht und seine Anwendung zu vereinfachen, ist die Anzahl der Paragrafen noch gestiegen. Die sprachliche Komplexität und die regelmäßigen Verweise auf anzuwendende Normen machen das Gebäudeenergierecht kaum noch vermittel- und anwendbar."

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"Normen sollten frei zugänglich sein"

Nicht tragbar sei, dass die Verantwortung zur Regeleinhaltung auf die am Bau Tätigen abgewälzt werde, obwohl diese nur einen eingeschränkten und teils nur kostenpflichtig zu erwerbenden Zugang zu zahlreichen Normen haben, auf die das GEG Bezug nimmt. Schwannecke: "Da Gesetze frei zugänglich sein müssen, sollten auch Normen, auf die in Gesetzen verwiesen wird, frei zugänglich sein. Zudem sollten die beim Kauf eines Wohngebäudes sinnvollen Beratungsgespräche zum Energieausweis gerade auch durch die kompetenten Gebäudeenergieberater des Handwerks sowie alle hierfür qualifizierten Anbieter durchgeführt werden."

Einzelne Anbieter im Gesetz zu begünstigen, wird der Anbietervielfalt aus Sicht Schwanneckes nicht gerecht. Handwerksbetriebe sollten als Energieverbraucher, Energielieferanten und Quartiersmanager bei der weiteren Ausgestaltung des Quartiersansatzes berücksichtigt werden. Dezentrale Energietechnologien dürften keinesfalls aus Quartieren verdrängt werden. Die nach möglichen "Anschluss- und Benutzungszwänge" seien der falsche Weg. "Das in der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie vorgesehene Recht, den Anschluss an ein ineffizientes Fernwärme-System zu kündigen, muss Eingang in das GEG finden.“

Text: / handwerksblatt.de

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