Das Handwerk fordert gezielte Nachbesserungen beim Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Handwerk fordert Abmahnbefugnis

Betriebsführung

Das Handwerk fordert, dass die Abmahnbefugnis für alle gesetzlich eingerichteten Handwerksorganisationen bleibt. Das jetzt im Bundestag diskutierte Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs müsse nachgebessert werden.

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wurde jetzt im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks spricht von einem an sich gelungenen Gesetzentwurf. Aber an einer Stelle fordert das Handwerk eine gezielte Nachbesserung. Das Gesetz müsse sicherstellen, dass auch künftig alle gesetzlich eingerichteten Handwerksorganisationen zur Abmahnung befugt sind, fordert Holger Schwannecke.

Die Abmahnbefugnis wird sonst auf öffentlich-rechtliche Handwerksorganisationen beschränkt. Landesinnungsverbände blieben außen vor. 

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Ein redaktionelles Versehen?

"Die Seriosität und praktische Bedeutung von Innungsverbänden für die Kontrolle eines fairen Wettbewerbs stehen außer Frage. Dass diese Verbände künftig ihre Abmahnbefugnis einbüßen sollen, ist sachlich nicht zu rechtfertigen." Nach Meinung Schwanneckes liefert auch die Gesetzesbegründung keine Anhaltspunkte für den Ausschluss. Der Gedanke eines redaktionellen Versehens liege nahe.

"Der Deutsche Bundestag muss dies korrigieren", so der ZDH-Generalsekretär. Zudem sollte der Deutsche Bundestag gesetzlich klarstellen, dass Verstöße gegen Datenschutz generell nicht abgemahnt werden können. Der Vorschlag der Bundesregierung, kleine Betriebe in einigen Fällen vor Abmahnungen zu schützen, sei europarechtlich mehr als fragwürdig und eröffne ohne Not ein neues Feld für massenhafte Abmahnungen.

"Wir brauchen keine Überwachung des Datenschutzes durch Konkurrenten, Verbände und Rechtsanwälte." Handwerksbetriebe und andere mittelständische Unternehmen bräuchten Rechtssicherheit. Die Kontrolle der Datenschutzaufsicht der Länder und des Bundes sei effektiv, rechtssicher und habe sich in der Praxis bewährt. "Hierbei muss es bleiben.“

Text: / handwerksblatt.de

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