Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis einschließlich 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent. Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

  • 30 Prozent Grundförderung
    Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen. Das hilft dem Klima und die Betriebskosten bleiben stabiler im Vergleich zu fossil betriebenen Heizungen.
  • 30 Prozent Einkommensabhängiger Bonus
    Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.
  • 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus
    Für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028. Gilt zum Beispiel für den Austausch von Öl-, Kohle-oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt).
  • Bis zu 70 Prozent Gesamtförderung
    Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamtförderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.

Neu erhältlich sein wird ein Kreditangebot - zinsvergünstigt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr - für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen. Einen detaillierten Überblick finden Sie hier. Bis zum Inkrafttreten der überarbeiteten Förderung gelten die unten folgenden, aktuellen Bedingungen.

Mehr erfahren Sie auf www.energiewechsel.de/beg

Energieberatung wird ebenfalls gefördert

Bei der Entscheidung, welche Heizung für das jeweilige Gebäude am besten geeignet ist, helfen fachlich qualifizierte Energieberaterinnen und Berater. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert eine "Energieberatung für Wohngebäude" und übernimmt bis zu 80 Prozent der Beratungskosten (bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro). Eine erste Einschätzung bietet auch der Heizungswegweiser des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die Energieberatung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten können Sie über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) fördern lassen. Einen Beratenden in Ihrer Nähe finden Sie auf energie-effizienz-experten.de

Für Neubauten steht das Förderprogramm "klimaneutraler Neubau" des zur Verfügung.