Nicht nur Wärmepumpen, auch das Heizen mit Holzpellets wurde ins Gesetz aufgenommen - unter anderem auf Drängen des Handwerks.

Nicht nur Wärmepumpen, auch das Heizen mit Holzpellets wurde ins Gesetz aufgenommen - unter anderem auf Drängen des Handwerks. (Foto: © rh2010/123RF.com)

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Heizungsgesetz beschlossen: Das sagt das Handwerk

Betriebsführung

Der Bundestag hat das Heizungsgesetz – offiziell Gebäudeenergiegesetz – beschlossen. Für das Handwerk und deren Kundschaft bedeutet das mehr Planungssicherheit. Bei der Ausgestaltung der Förderkulisse sind noch Fragen offen.

Der Bundestag hat nach monatelangen Debatten das Heizungsgesetz – offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) – beschlossen. Ab Januar 2024 dürfen in neuen Häusern in Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. 

Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. 

Das Gesetz sieht für bestehende Gebäude Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70 Prozent vor. 

Die Verabschiedung durch den Bundestag sei der erste Schritt zu mehr Planungssicherheit für die Betriebe und ihre Kundinnen und Kunden gemacht, erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). 

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ZDH-Präsident Jörg Dittrich Foto: © ZDH/Sascha SchneiderZDH-Präsident Jörg Dittrich Foto: © ZDH/Sascha Schneider

Die Handwerksbetriebe hätten ihre Kundschaft zuletzt zum Heizungstausch kaum noch seriös beraten können. Zu viele offene Fragen gab es. Mit dem jetzt verabschiedeten Gebäudeenergiegesetzes bestehe zumindest Klarheit darüber, welche Heizungen wann und in welchen Gebäudetypen gesetzlich vorgeschrieben sind.

"Zudem enthält das Gesetz nicht mehr eine einseitige Festlegung auf nur eine Technologie, die der Wärmepumpe, sondern hat nicht zuletzt auf Drängen des Handwerks weitere Technologien wie etwa das Heizen mit Holzpellets ins Gesetz aufgenommen", so Dittrich weiter. 

Noch viele Fragen offen

Beim Wärmeplanungsgesetz, das die Grundlage für das GEG darstelle, seien allerdings weiterhin viele Fragen offen. "Politik muss für einen fairen, mittelstandsgerechten Wettbewerb sorgen, was Anbietervielfalt und tragbare Kosten beinhaltet", sagt der ZDH-Präsident.

Beispielsweise fordert das Handwerk einen offenen Zugang zu den Energie-Dienstleistungsmärkten. Ansonsten würden Wettbewerbsverzerrungen gerade auch für die Handwerksbetriebe drohen, die dezentrale Versorgungslösungen anbieten oder unterstützen. "Jede und jeder muss auch künftig das Recht haben, sich für eine dezentrale Lösung zu entscheiden."

Schutz für MieterVermieter dürfen künftig bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren beziehungsweise modernisieren. Die Umlage ist aber gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen Wurde die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert, muss die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden.

 

Die Grafik zeigt, wann der Umstieg im Neubau oder im Bestand auf Erneuerbares Heizen erfolgen soll. Foto: © BundesregierungDie Grafik zeigt, wann der Umstieg im Neubau oder im Bestand auf Erneuerbares Heizen erfolgen soll. Foto: © Bundesregierung

Ebenfalls noch nicht konkret sei die Fördersystematik. Bislang würden nur Eckpunkte feststehen. Das Handwerk erwartet, dass die Beratungen zu den weiteren Förderbausteinen jetzt schnell aufgenommen werden. Dittrich: "Die Baukonjunktur braucht dringend Impulse, besonders auch mit Blick auf die gesellschaftlich relevanten wohnungsbaupolitischen Ziele. Daher plädieren wir als Handwerk dafür, die geplante Anhebung der Neubaustandards auszusetzen."

Das Handwerk möchte bei den anstehenden gesetzlichen Regelungen zur Wärmeplanung und Förderkulisse von Beginn an einbezogen werden, "um zu einem Ergebnis zu gelangen, das vor Ort umsetzbar ist und auf dessen Grundlage das Handwerk dann seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann."

"Baupraxis mehr im Blick behalten"

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), sieht ebenfalls noch Verbesserungsbedarf in den Details des Gesetzes. "Spätestens nachdem die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie beschlossen wird, muss das GEG ohnehin erneut überarbeitet werden."  Das Baugewerbe hoffe auf Anpassungen, "die Baupraxis besser im Blick haben".

Tischler und Schreiner erwarten Richtigstellungen

Auch das Tischler- und Schreinerhandwerk erwartet noch Klar- und Richtigstellungen. TSD-Präsident Thomas Radermacher hält die Verabschiedung des Heizungsgesetzes für einen Schritt in die richtige Richtung. Vor allem, da "noch bestehenden Schwächen des Gesetzes ausgebügelt werden". So sei das Heizen mit Biomasse, etwa Holz, im Neubau gut für zukünftige Werkstattplanungen. "Im Wohnungsneubau hingegen kann es zu Fehlanreizen kommen, wenn gleichzeitig auf hohe Dämmstandards verzichtet wird", warnt Radermacher.

Einer Klar- und Richtigstellung bräuchten auch die Widersprüche des GEG zur ersten Durchführungsverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes. "Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz wurde auch ein Brennstoffpassus beschlossen, der die energetische Holzresteverwertung in den Betrieben des Tischler- und Schreinerhandwerks de facto unmöglich macht und damit die energetische Unabhängigkeit von etwa 75 Prozent unserer Unternehmen ad absurdum führt. Und das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein."

Ab 2024 soll es für den Heizungstausch folgende Investitionskostenzuschüsse geben:

  1. Eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen Antragstellergruppen offensteht;
  2. einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr;
  3. sowie einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.
  4. Die Boni sind kumulierbar bis zu einem max. Fördersatz von 70 Prozent.
  5. Vermieterinnen und Vermieter werden ebenfalls die Grundförderung erhalten, die sie allerdings nicht über die Miete umlegen dürfen. Hierdurch wird der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierung gedämpft. Quelle: energiewechsel.de

Neu sein wird Kreditangebot – zinsvergünstigt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr - für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen.  

Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden können. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputtgehen, darf sie repariert werden.  

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren – voraussichtlich am 29. September. Es soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Bis dahin gelten noch die aktuellen Förderbedingungen

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Text: / handwerksblatt.de

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