Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro erhalten auch 2022 bis zu 9.000 Euro Förderung.

Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro erhalten auch 2022 bis zu 9.000 Euro Förderung. (Foto: © Lightpoet/123RF.com)

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Innovationsprämie für E-Autos verlängert

Betriebsführung

Auch 2022 gibt es die Innovationsprämie für den Kauf von Elektro-Autos und Plug-in-Hybriden. Damit hat die Unsicherheit vieler Käufer ein Ende, die wegen der Lieferschwierigkeiten auf ihr Fahrzeug warten müssen.

Auch 2022 gibt es die Innovationsprämie für den Kauf von Elektro-Autos und Plug-in-Hybriden, sie wurde um ein Jahr verlängert. Für viele Käufer, die wegen der aktuellen Lieferschwierigkeiten der Hersteller aufgrund der Chip-Krise auf ihr Fahrzeug warten, ist die Nachricht aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eine große Erleichterung.

Käuferinnen und Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro erhalten auch in diesem Jahr weiterhin bis zu 9.000 Euro Förderung (6.000 Euro vom Bund und 3.000 vom Hersteller). Bei einem Listenpreis über 40.000 Euro reduziert sich die Förderung.

Plug-In-Hybride werden mit maximal 6.750 Euro gefördert. Für sie geben der Bund 4.500 Euro und die Hersteller 2.250 Euro. Plug-In-Hybride werden aber nur dann gefördert, wenn sie höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittieren und  eine rein elektrische Reichweite von mehr als 60 Kilometern haben.  

Die Förderung gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) sowie Nutzfahrzeuge N2, die mit dem Pkw-Führerschein Klasse B geführt werden dürfen. 

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Zum Antrag Den Antrag für die Bundesförderung können Käufer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, stellen. Dort gibt es auch eine Möglichkeit für Sammelanträge und eine Liste der förderfähigen Fahrzeuge. Für Fragen zur Innovationsprämie stehen die Mitarbeiter des BAFA am Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Rufnummer 06196/ 908-1009 zur Verfügung. Zur Internetseite des BAFA

Änderungen am Programm ab 2023

2023 soll es dann Korrekturen an der Innovationsprämie geben. Dann sollen nur noch Elektrofahrzeuge gefördert werden, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. "Dieser soll über den elektrischen Fahranteil und eine elektrische Mindestreichweite definiert werden", kündigte das Bundeswirtschaftsministerium Mitte Dezember an.  Im Koalitionsvertrag steht eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern. Derzeit beträgt diese Reichweite in der Regel nur 40 bis 60 Kilometer. 

Was sagt das Kfz-Handwerk? Lesen Sie hier, was das Kfz-Gewerbe zur Verlängerung der Innovationsprämie sagt. Zum Beitrag

Erleichterung bei Käufern

"Viele Käufer von Elektro- und Plug-in-Fahrzeugen hatten in den letzten Wochen befürchtet, dass sie nicht mehr in den Genuss der Prämie kommen. Wegen der aktuellen Lieferschwierigkeiten vieler Hersteller verzögert sich die Auslieferung in vielen Fällen bis ins nächste Jahr", sagt Ecovis-Steuerberaterin Claudia Lobmeier aus Vilshofen. Die neue Bundesregierung, die der bisher gültigen Regelung eigentlich kritisch gegenübersteht, will mit der Verlängerung Rechtssicherheit schaffen.

"Für alle, die jetzt auf ein E-Fahrzeug umsteigen wollen, es aber einfach noch nicht geliefert bekommen, ist die Verlängerung der Innovationsprämie super", sagt Steuerberaterin Lobmeier. "In Kombination mit der steuerlichen Förderung für die aktuell sehr attraktive Versteuerung der Privatfahrten ist das E-Auto rein kostenmäßig betrachtet deutlich günstiger als ein Benziner".

Seit Beginn des Programms im Jahr 2016 wurden Zuschüsse für 693.601 Fahrzeuge beantragt (Stand 1. Juli 2021). 

Steuerbefreiung für E-Autos

Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen beträgt bis zu zehn Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025. Sie wird nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2030 gewährt. Hybridfahrzeuge sind allerdings nicht begünstigt.

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Text: / handwerksblatt.de

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