ISH: Zoll zieht gefälschte Duschköpfe und Brausen aus dem Verkehr
Bei einer Zollkontrolle auf der Sanitär- und Heizungsmesse ISH wurden 157 mutmaßliche Produktfälschungen aus China aus dem Verkehr gezogen. Die Originalhersteller leiden unter der Produktpiraterie.
Zur Weltleitmesse für Wasser, Wärme, Luft, der ISH in Frankfurt am Main, kamen Mitte März nicht nur über 150.000 Fachbesucher aus 154 Ländern, um sich über Wärmemarkt, Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik, intelligente Haus- und Gebäudeautomation, modernes Baddesign und innovative Installationstechnik zu informieren.
Unter die Besucher in den Messehallen hatten sich auch 15 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Darmstadt gemischt. Und die konnten 157 mutmaßliche Produktfälschungen aus dem Verkehr ziehen. Neun Strafverfahren wurden eingeleitet.
Die Zollbeamten wurden von Vertreterinnen und Vertretern der Originalhersteller, also den Inhabern der Schutzrechte, begleitet und unterstützt, um die Echtheit der verdächtigen Produkte zu überprüfen.
Vor Corona wurden sogar noch mehr Produktfälschungen auf der ISH entdeckt. "Im Jahr 2019 wurden auf dieser Messe 25 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Marken-, Design- und Patentgesetze eingeleitet, sodass in diesem Jahr ein deutlicher Rückgang zu erkennen ist", sagt Tanja Ackermann, Sprecherin des Hauptzollamts Darmstadt.
Gefälschte Duschköpfe, Handbrausen und Pumpen
Die sichergestellten Waren seien insbesondere hochwertige Duschköpfe, Handbrausen und Pumpen. Sie stammten ausschließlich aus China. Die Zollbeamten haben zusätzlich Kataloge sichergestellt und Produktabbildungen auf den Plakaten an den betreffenden Ständen entfernt. "Nur so wird verhindert, dass diese Plagiate auf der Messe bestellt werden können und später in den Handel kommen", so Tanja Ackermann.
"Durch Fälschungen entstehen sowohl in der Wirtschaft als auch bei der Bevölkerung erhebliche Schäden. Die ehrlichen Unternehmen verlieren im Wettbewerb, und ihnen drohen Verluste beim Absatz", betont die Zollverwaltung.
Die Zöllnerinnen und Zöllner verlangten auf Anweisung der Staatsanwaltschaft von den betroffenen Standinhabern Sicherheitsleistungen für zu erwartende Strafen und Gerichtskosten. Die jeweilige Höhe der Sicherheitsleistung wurde von der Staatsanwaltschaft festgelegt. Insgesamt wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von 29.500 Euro bei den Standinhabern erhoben.
Quelle: Zoll.de
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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