Langzeitarbeitslose

In Zeiten des Fachkräftemangels will man Langzeitarbeitslose mobilisieren und Arbeitgebern Anreize schaffen, diese einzustellen. Aber ist der Ansatz der Bundesregierung richtig? Das Handwerk ist zumindest skeptisch. (Foto: © bartusp /123RF.com)

Vorlesen:

Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose

Betriebsführung

Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen, können Lohnkostenzuschüsse vom Bund erhalten.

Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose sozialversichert einstellen, können seit 1. Januar 2019 einen Lohnkostenzuschuss erhalten. 

Den Lohnkostenzuschuss gibt es für die Beschäftigung von Arbeitslosen, die länger als sechs Jahre ohne Job waren und die über 25 Jahre alt sind. Er wird maximal fünf Jahre gezahlt. Der Zuschuss beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Danach sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr.

Zahlt der Arbeitgeber auf Grund eines Tarifvertrages höhere Gehälter, bemisst sich der Zuschuss auf der Basis des zu zahlenden Arbeitsentgelts.

Während der Beschäftigung sollen die Betroffenen durch die Jobcenter mit Coachings betreut werden. 

Lohnkostenzuschüsse soll es auch geben, wenn man Personen einstellt, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Hier soll das Arbeitsverhältnis dann maximal zwei Jahre gefördert werden. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent (maßgeblich ist das tatsächliche Arbeitsentgelt).

Das könnte Sie auch interessieren:

Nichts unversucht lassen, Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit herauszuholen

"Gerade in Zeiten der guten Konjunktur sollten alle Arbeitsmarktakteure nichts Sinnvolles unversucht lassen, um die Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit herauszuholen und individuelle Perspektiven genauso zu schaffen, wie Fachkräftepotential in Zeiten des demografischen Wandels zu heben", sagt der Westdeutsche Handwerkskammertag (WHKT) über das Teilhabechancengesetz. 

Besonders wichtig sei, so der WHKT,  dass die reguläre, ungeförderte Beschäftigung unter diesem Förderinstrument nicht leidet. Deshalb seien die Beiräte der Jobcenter besonders gefragt, mit darauf zu achten, in welchen Bereichen eine Förderung aufgrund der regionalen Bedingungen eher unkritisch ist. "Hier sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter gleichermaßen gefordert, Wege und auch Grenzen für die Jobcenter aufzuzeigen und die Entwicklung über die kommenden Jahre zu steuern."

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: