Die "Meisterprämie" ist in Mecklenburg-Vorpommern auch auf die Gründer neuer Handwerksbetriebe ausgeweitet worden. Darüber hinaus honoriert das Wirtschaftsministerium in Schwerin nun auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Außerdem wurde die Richtlinie zum Förderprogramm "Meister-Extra" bis Ende 2028 verlängert. Die "Meisterprämie" kann beim Landesinstitut beantragt werden. Das "Meister-Extra" unter anderem bei der Handwerkskammer OMV und Handwerkskammer Schwerin. (Foto: © Roman Samborskyi/123RF.com)

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M-V fördert nun auch Neugründungen über die Meisterprämie

Neben der Unternehmensnachfolge werden in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) seit Anfang 2024 auch Neugründungen unterstützt. Erstmalig wird auch die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes mit 2.500 Euro gefördert.

"Uns ist es wichtig, dass es in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin eine große Vielfalt von handwerklichen Meisterbetrieben gibt. Deshalb haben wir die Richtlinie angepasst", begründete der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Jochen Schulte, die Ausweitung der "Meisterprämie".

Seit dem Jahr 2015 fördert das Wirtschaftsministerium die Unternehmensnachfolge von Meisterbetrieben im Handwerk. Zum Jahresbeginn 2024 wurde die Förderrichtlinie der "Meisterprämie" erweitert, so dass nun auch Neugründungen unterstützt werden. Handwerks- und Industriemeister erhalten in der Basisförderung einen personengebundenen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von 7.500 Euro. Anträge für die Förderung können beim Landesförderinstitut beantragt werden.

Förderung neuer Arbeitsplätze

Ebenfalls neu: Wer im Handwerk einen bestehenden Betrieb übernimmt oder einen neuen Betrieb gründet und dabei einen neuen Arbeitsplatz schafft, kann einen ein­maligen, nicht rück­zahl­baren Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro erhalten. "Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person nach Ablauf von zwölf Monaten nach Eintritt in die Unternehmensnachfolge oder Neugründung im Handwerk innerhalb der nachfolgenden sechs Monate einen Nachweis erbringt über die Schaffung und Besetzung mindestens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes", erklärt das Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. Der geschaffene Arbeitsplatz müsse mindestens tarifgleich vergütet werden und ab Einstellung mindestens zwölf Monate bestehen.

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"Meister-Extra" verlängert

Auch die Richtlinie zum "Meister-Extra" sei vom Wirtschaftsministerium bis zum 31.12.2028 verlängert worden. Meisterabsolventen können nach erfolgreichem Meisterabschluss einen Antrag bei ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer sowie Industrie- und Handelskammer stellen. Das Land MV honoriere diese Leistung weiterhin mit 2.000 Euro pro Absolvent und Meisterabschluss und für die 50 Besten des Jahres in ihrem Gewerk zusätzlich mit 3.000 Euro.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern

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Text: / handwerksblatt.de

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