Mehr Datenschutz am Arbeitsplatz
                                                                                          Die heimliche Videoüberwachung von Angestellten war eines der Skandalthemen der letzten Zeit. Die Bundesregierung hat reagiert: In einem Gesetzentwurf hat sie neue Regelungen zum Schutz der Daten von  Beschäftigten getroffen.
                                                                                             Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Das aktuelle Datenschutzrecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Arbeitnehmer und Bewerber sollen künftig besser vor der unrechtmäßigen Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten geschützt werden. Dennoch sollen auch die berechtigten Interessen der Arbeitgeber gewahrt werden. Der Gesetzentwurf schaffe Rechtssicherheit, insbesondere im Umgang mit neuer Technik, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Das Gesetz schütze die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser als das geltende Recht. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen in den verschiedensten Gebieten vor.
 Fragerecht des Arbeitgebers 
 Eine neue Regelung stellt klar, welche Fragen in Bewerbungsverfahren in Bezug auf die künftige Tätigkeit zulässig sind. Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kandidaten dürfen beispielsweise erhoben werden. Dies gilt auch für weitere Daten - wenn und soweit sie erforderlich sind, um die Eignung der Bewerber festzustellen.
 Zulässigkeit ärztlicher Untersuchungen
 Der Gesetzentwurf regelt, wann ärztliche Untersuchungen zulässig sind. Der Gesundheitszustand muss zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen. So kann beispielsweise die Flugtauglichkeit eines künftigen Piloten geprüft werden - die von Bäckern grundsätzlich nicht.
 Videoüberwachung
 Der Gesetzentwurf regelt die Videoüberwachung im nichtöffentlichen Bereich. Eine heimliche Videoüberwachung ist unzulässig.
  Einsatz von Ortungssystemen
 Ortungssysteme dürfen grundsätzlich nur dann zum Einsatz kommen, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Das kann zum Beispiel für die Sicherheit der Beschäftigten erforderlich sein oder zur Koordinierung von Einsätzen. Strenge Regeln gelten auch für die Erhebung biometrischer Merkmale, zum Beispiel von Fingerabdrücken.
 Interessen der Arbeitgeber wahren
 Künftig sollen klare Regeln gelten, mit denen die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhöht wird. Das berechtigte Anliegen der Arbeitgeber, Korruption zu bekämpfen soll beachtet werden.
 Auch Kontrollen zur Einhaltung geltender Regeln am Arbeitsplatz sollen möglich sein. Der Gesetzentwurf soll einerseits Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz vor Bespitzelung schützen. Er soll aber andererseits auch Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Zusammenarbeit an die Hand geben.
 Quelle: Bundesministerium des Innern
                                                                                              Text: 
Kirsten Freund / 
handwerksblatt.de                                                                                                                                                                                                                                                                                                         
                                                                                                                                            
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