Steigende Löhne im Bauhauptgewerbe: Das gilt ab 1. April
Zum 1. April steigen die Löhne im Bauhauptgewerbe um 3,9 Prozent. Ebenfalls neu: 30 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es gleiche Löhne in Ost und West. Die neuen Löhne gelten aber nicht für jeden.
Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen im Bauhauptgewerbe sind ab dem 1. April 2026 bundesweit einheitlich. Gleichzeitig steigen die Einkommen - ebenfalls bundesweit - um 3,9 Prozent. Damit wird die die Ost-West-Angleichung vollzogen.
Der Ecklohn erhöht sich
- in der Lohngruppe 3 auf 23,97 Euro
- in der Lohngruppe 4 auf 26,05 Euro. Sie gilt für erfahrene Fachkräfte und Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung.
Den Anspruch darauf haben allerdings nur Mitglieder der IG BAU, darauf weist die Gewerkschaft hin.
Carsten Burckhardt Foto: © IG BAU (Tobias Seifert)Die IG BAU und die Arbeitgeber - der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe - hatten sich im Frühjahr 2024 nach monatelangem Tarifkonflikt auf eine dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung für die 930.000 Beschäftigten im Baugewerbe mit der Ost-West-Angleichung geeinigt. Der Anstieg zum 1. April 2026 ist die dritte Stufe. Die Laufzeit beträgt drei Jahre ab dem 1. April 2024, also bis 31. März 2027.
Die Ost-West-Angleichung sein ein "historischer Schritt", sagt Carsten Burckhardt, Stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU. "Mehr als 35 Jahre nach der Wiedervereinigung gilt endlich: Ein Land – ein Lohn, ein Gehalt. Mit der vollständigen Angleichung der Einkommen in Ost und West wird eine jahrzehntelange Ungleichbehandlung beendet. Darauf haben wir mit großer Hartnäckigkeit, unter anderem einem knapp dreiwöchigen Streik, lange hingearbeitet."
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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