In diesem Jahr stellt der Bund mehr Fördermittel für den Einbruchschutz als im vergangenen Jahr zur Verfügung.

In diesem Jahr stellt der Bund mehr Fördermittel für den Einbruchschutz als im vergangenen Jahr zur Verfügung. (Foto: © Burmakin Andrey/123RF.com)

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Mehr Fördermittel für Einbruchschutz

Betriebsführung

Die Zuschüsse für den Einbruchschutz und altersgerechte Umbauten waren 2016 so begehrt, dass sie bereits Ende September aufgebraucht waren. Deshalb stellt der Bund in diesem Jahr mehr Geld zur Verfügung.

Fast jeder zweite Einbrecher gibt nach wenigen Minuten auf, wenn er durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehindert wird. Kein Wunder, dass die staatlichen Zuschüsse für den Einbruchschutz begehrt sind: Die Fördermittel waren schon im dritten Quartal vollständig aufgebraucht. Ab sofort können private Eigentümer und Mieter aber wieder Zuschüsse bei der KfW beantragen, um ihr Haus oder ihre Wohnung vom Fachmann gegen Einbruch schützen zu lassen. Und weil die Fördermittel so gefragt waren, hat das Bundesbauministerium die Zuschüsse von zehn auf 50 Millionen Euro erhöht.

Förderfähig sind unter anderem der

  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden
  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, Bewegungsmeldern, Türspione.

Seit 1. April 2016 gibt es zusätzlich Förderkredite für Investitionen in den Einbruchschutz. Die Mindestinvestitionssumme für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt in der Zuschussförderung 2.000 Euro, durchschnittlich wurden bisher von den Bauherren pro Wohneinheit 5.000 EUR investiert. Hauptsächlich wurden einbruchshemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstsysteme für Fenster eingebaut.

Fördermittel für altersgerechte Umbauten

Ähnlich begehrt waren die Zuschüsse für barrierereduzierende Maßnahmen: Die Nachfrage stieg im Vergleich zum Jahr 2015 um ein Drittel an: Rund 25.000 Zusagen erteilte die KfW, die Nachfrage war dabei so hoch, dass die Haushaltsmittel von über 49 Millionen Euro bereits im Juli 2016 aufgebraucht waren. Deshalb erhöhte der Bund auch die Fördermittel für das Programm "Altersgerecht Umbauen" (Programmnummer 455) von 49 auf 75 Millionen Euro für das Jahr 2017.

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Die Anträge auf die Fördermittel kann man übrigens seit November 2016 direkt online über das neue KfW-Zuschussportal stellen. Die KfW verspricht, dass private Bauherren und Mieter innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage bekommen sollen.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf den Internetseiten der KfW-Bankengruppe zu finden oder können beim KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erfragt werden.

Text: / handwerksblatt.de

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