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Regierung macht Tempo beim Solarstrom

Betriebsführung

Das Bundeskabinett will die Photovoltaik schneller ausbauen und hat dafür neue Maßnahmen beschlossen. Das "Solarpaket I" soll unter anderem bürokratische Hürden für Balkonkraftwerke abbauen.

Die Bundesregierung hat am 16. August 2023 ein "Solarpaket I" genanntes Gesetzespaket beschlossen. Die Maßnahmen sollen den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen. Damit will sie Bürokratie abbauen und Tempo machen in der Energiewende. Durch einen vorausgegangenen Praxis-Check wurden Hemmnisse aufgespürt und im Gesetz konkret abgebaut.

Balkonkraftwerke leichter in Betrieb nehmen

Sogenannte Balkonkraftwerke – Mini-Solaranlagen auf dem eigenen Ballkon oder Dach – können dadurch einfacher in Betrieb genommen werden. Derzeit muss man sie noch beim Netzbetreiber anmelden. Außerdem braucht man noch einen sogenannten Zweirichtungszähler. Beides soll wegfallen. Künftig soll man das Balkonkraftwerk nur noch in die Datenbank der Bundesnetzagentur eintragen. Übergangsweise können auch die alten nicht-digitalen Stromzähler weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Ab 2024 darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 800 Watt Strom produzieren anstelle der bislang erlaubten 600 Watt.

Mittelfristig will die Regierung Balkonkraftwerke auch mit einem Schukostecker ermöglichen. Diese Frage wird aber nicht im Gesetz, sondern in technischen Normen geregelt. Die Norm wird derzeit durch den VDE / DKE überarbeitet.

Auch die leichtere Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom in Mehrfamilienhäusern ist Teil der Pläne. Zusätzlich sollen größere Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch von den Änderungen im Solarpaket profitieren können. So können Anlagen mit einer installierten Leistung von 100 Kilowatt ihre überschüssige Energie ohne Vergütung, aber auch ohne Kosten, an den Netzbetreiber abgeben. Bisher waren Betreiber solcher Anlagen verpflichtet, die überschüssige Energie direkt zu vermarkten. Die Neuerungen ermöglichen es auch Mieterinnen und Mietern, ihre eigenen Solaranlagen zu betreiben und dadurch Stromkosten zu senken.

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Mehr Flächen für Solaranlagen

Laut dem Entwurf sollen auch mehr Freiflächen als Solarparks genutzt werden. Dazu sollen auch weitere Gebiete der Landwirtschaft für die Förderung von Photovoltaikanlagen geöffnet werden. Der Zubau dort soll aber auf 80 Gigawatt bis 2030 begrenzt werden. Die Bundesländer können aber widersprechen, wenn bereits ein bestimmter Anteil durch Photovoltaikanlagen genutzt wird. Solaranlagen dürfen künftig auch verstärkt auf versiegelten Flächen wie Parkplätzen gebaut werden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erklärte dazu: "Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um." Die Regierung plant, bis 2026 auf einen jährlichen Zubau von 22 GW zu kommen. Im letzten Jahr lag der Zubau bei 7,5 GW. "Zugleich räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und bekämpfen das Bürokratie-Dickicht", so Habeck.

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Text: / handwerksblatt.de

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