Nach Mitternacht an Silvester wird das Essen nicht teurer. Beim Neujahrsbrunch am 1. Januar fällt dann aber schon der Regelsteuersatz von 19 Prozent an.

Direkt nach Mitternacht an Silvester wird das Essen nicht teurer. Beim Neujahrsbrunch am 1. Januar fällt dann aber schon der Regelsteuersatz von 19 Prozent an. (Foto: © rawpixel/123RF.com)

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Mehrwertsteuer in Restaurants steigt: Sonderregel für Silvester

Betriebsführung

Am 1. Januar steigt die Mehrwertsteuer für Speisen Restaurants, Cafés und Hotels wieder auf 19 Prozent. In Silvesternacht gilt aber noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Das gab das Bundesfinanzministerium bekannt.

Seit dem Corona-Sommer 2020 gibt es den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Speisen in Restaurants, Cafés oder Hotels. Trotz großem Protest der betroffenen Branchen läuft die Sonderregel Ende des Jahres aus. Ab dem 1. Januar 2024 muss auf diese Umsätze wieder der allgemeine Steuersatz in Höhe von 19 Prozent angewandt werden, meldet das Bundesfinanzministerium (BMF).

Gastwirte hatten sich schon gefragt, ob sie ihre Kassensysteme nun mitten in der Silvesternacht umstellen müssen. Es stand auch die Frage im Raum, ob das Essen in den Restaurants und Partylocations nach Mitternacht teurer wird. Für die Nacht vom 31. Dezember 2023 auf den 1. Januar 2024 zeigt sich das Ministerium in Absprachen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nun aber kulant.

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Übergangsschwierigkeiten vermeiden

In einem am 21. Dezember 2023 veröffentlichten BMF-Schreiben hießt es, dass man es zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten zulässt, "dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, die in der Nacht vom 31. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 ausgeführt werden, der bis zum 31. Dezember 2023 geltende ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent angewandt wird."

Beim Neujahrsbrunch am 1. Januar fällt dann aber schon der Regelsteuersatz von 19 Prozent an.

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Text: / handwerksblatt.de

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