Jungmeister und Jungmeisterinnen können seit dem 1. Dezember 2020 die Meistergründungsprämie beantragen, wenn sie in Baden-Württemberg einen Betrieb neu gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen.

Jungmeister und Jungmeisterinnen können seit dem 1. Dezember 2020 die Meistergründungsprämie beantragen, wenn sie in Baden-Württemberg einen Betrieb neu gründen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Betrieb beteiligen. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

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Meistergründungsprämie in Baden-Württemberg ist gestartet

Betriebsführung

Seit dem 1. Dezember 2020 kann in Baden-Württemberg die Meistergründungsprämie beantragt werden. Sie wird in Form eines Tilgungszuschusses von bis zu 10.000 Euro gewährt. 

In Baden-Württemberg stehen bis zum Jahr 2022 rund 21.000 Betriebe zur Übergabe an. Das Wirtschaftsministerium des Landes beruft sich dabei auf Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (Bonn). Da von der Fortführung der überwiegend mittelständischen Betriebe viele Arbeitsplätze abhängen, will Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut die Meisterinnen und Meister nicht nur bei einer Gründung, sondern auch bei einer Unternehmensnachfolge den Rücken stärken. "Mit der Ausgestaltung der Meistergründungsprämie sichern wir so auch das Fortbestehen dieser Betriebe – und damit Arbeitsplätze", so die baden-württembergische Wirtschaftsministerin. 

Förderung Aufstiegsbonus und Meistergründungsprämie – so fördern die Bundesländer das Handwerk.

Die neue Meistergründungsprämie werde als Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro in die bestehenden Finanzhilfen der L-Bank, die Startfinanzierung 80 und die Gründungsfinanzierung, aufgenommen. Damit soll eine möglichst unbürokratische Einführung und Umsetzung gewährleistet werden. Die Antragstellung erfolge weiterhin über die Hausbanken.

Die Förderung können Jungmeisterinnen und Jungmeister beantragen, die sich in Baden-Württemberg selbstständig machen (auch aus anderen Bundesländern) und innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung die Darlehensförderung nach dem Programm Gründungsfinanzierung bei der L-Bank beantragen. Ein Handwerksbetrieb kann dabei neu gegründet, ein bestehender Betrieb übernommen (zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolgeregelung) oder eine Beteiligung an einem bestehenden Betrieb erworben werden. Die Antragstellung ist seit dem 1. Dezember 2020 möglich.

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Wichtiges Signal und Wertschätzung

Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) betrachtet die Meistergründungsprämie als ein wichtiges Signal, um die Attraktivität des Handwerks zu erhöhen und der drängenden Nachfolge- und Gründungsfrage zu begegnen. "Für etwa 23.000 Betriebe werden in den kommenden fünf Jahren Nachfolger gesucht.

Also beste Karrierechancen für Jungmeisterinnen und Jungmeister!", ist Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold überzeugt. Außerdem drücke die Prämie Wertschätzung für die Leistung von Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeistern aus. "Meistergeführte Betriebe bleiben besonders lange am Markt, sie bilden aus und schaffen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze."

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, Baden-Württembergischer Handwerkstag

Text: / handwerksblatt.de

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