Auch im Dachdeckerhandwerk sind die tariflichen Mindestlöhne zum 1. Januar 2024 gestiegen.

Auch im Dachdeckerhandwerk sind die tariflichen Mindestlöhne zum 1. Januar 2024 gestiegen. (Foto: © ZVDH)

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Mindestlohn im Handwerk: Das gilt 2024

Betriebsführung

Zum 1. Januar ist nicht nur der gesetzliche Mindestlohn gestiegen, auch in einigen Branchen des Handwerks gibt es in diesem Jahr mehr Geld für die Beschäftigten. Ein Überblick.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro und steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro. Zuletzt war der Mindestlohn am 1. Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro die Stunde erhöht worden. 

In einigen Branchen des Handwerks verhandeln die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände Branchenmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen und für allgemeinverbindlich erklärt werden. Der Mindestlohn gilt dann in allen Betrieben und nicht nur bei Innungsmitgliedern.

In folgenden Gewerken ist der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 gestiegen oder steigen im Laufe des Jahres:

Dachdecker

Seit 1. Januar 2024 liegt der Branchenmindestlohn im Dachdeckerhandwerk bei 13,90 Euro brutto pro Stunde für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Mindestlohn 1). Das sind 60 Cent oder 4,5 Prozent mehr gegenüber 2023. Gesellinnen und Gesellen im Dachdeckerhandwerk, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk (Mindestlohn 2) erhalten jetzt mindestens 15,60 Euro die Stunde (vorher 14,80 Euro).

Die zweite Stufe greift ab dem 1. Januar 2025, dann erhöht sich der Mindestlohn1 im Dachdeckerhandwerk um 3,2 Prozent auf 14,35 Euro. Gesellinnen und Gesellen erhalten dann 16,00 Euro.

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Als ungelernt werden diejenigen bezeichnet, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen, berichtet der Zentralverband des Dachdeckerhandwerks. Dazu gehöre das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen sowie das Reinigen von Baustellen.

Elektrohandwerk

Der Branchenmindestlohn im Elektrohandwerk beträgt seit 1. Januar 2024 13,95 Euro. Das betrifft 

  • Elektronikerinnen und Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik,
  • für Informations- und Telekommunikationstechnik,
  • für Maschinen und Antriebstechnik,
  • Elektronikerinnen und Elektroniker Automatisierungstechnik,
  • Geräte- und Systemtechnik,
  • Bürosystemtechnik sowie
  • Systemelektronikerinnen und Systemelektroniker.

Gebäudereiniger

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn in der Lohngruppe 1 stieg zum 1. Januar 2024 auf 13,50 Euro. Der Mindestlohn für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) liegt jetzt bei 16,70 Euro.

Gerüstbauer

Der Mindestlohn für Gerüstbauer beträgt seit 1. Oktober 2023 13,60 Euro. Zum 1. Oktober 2024 erhöht er sich auf 13,95 Euro pro Stunde. Der neue Tarifvertrag trat zum 1. Oktober 2023 in Kraft und haben eine Laufzeit von 24 Monaten. 

Maler und Lackierer

Zum 1. April 2024 steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk auf 15 Euro pro Stunde und für ungelernte Beschäftigte auf 13 Euro. Bis dahin beträgt er 14,50 Euro pro Stunde für Gesellen und 12,50 Euro für ungelernte Arbeiter und Arbeitnehmerinnen, also 50 Cent weniger.

"Ungelernte Arbeitnehmer" arbeiten unter Aufsicht und Anleitung (insbesondere von Gesellen oder Vorarbeitern) und führen einfache Hilfstätigkeiten aus.

Schornsteinfeger

Der Branchenmindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schornsteinfegerhandwerk beträgt ab seit 1. Januar 2024 14,50 Euro brutto pro Stunde. Das sind 30 Cent mehr gegenüber 2023 (14,20 Euro).

Steinmetze und Steinbildhauer 

Steinmetze und Steinbildhauer bekommen seit dem 1. August 2022 bis 30. September 2023 mindestens 13,35 Euro pro Stunde.

Unsere Quellen: DGB; Zoll

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Text: / handwerksblatt.de

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