Musterklage gegen Benz-Bank unzulässig
Die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank wurde abgewiesen. Die "Schutzgemeinschaft für Bankkunden" sei nicht klageberechtigt, erklärte das Oberlandesgericht Stuttgart.
Es war die bundesweit erste Musterfeststellungsklage: Im Streit um Autokreditverträge der Mercedes-Benz-Bank hatte die "Schutzgemeinschaft für Bankkunden" stellvertretend für über 600 Verbraucher die Darlehensverträge angefochten, weil sie die Widerrufsbelehrungen für fehlerhaft hält. Mit dem sogenannten "Widerrufsjoker" können sich Verbraucher aus dem Vertrag befreien und das Fahrzeug zurückgeben. Vor allem viele Diesel-Fahrer haben so eine Möglichkeit, ihren Autokauf rückgängig zu machen.
Laut Gericht war die Schutzgemeinschaft nicht klageberechtigt, weil sie keine "qualifizierte Einrichtung" im Sinne der Zivilprozessordnung sei. Sie verfügt nicht über die erforderliche Mindestanzahl von 350 Mitgliedern. Auch habe sie nicht richtig nachgewiesen, dass sie keine Gewinne erzielen wolle.
Keine inhaltlichen Fragen entschieden
Das Gericht wies aber ausdrücklich darauf hin, dass es nur über die Zulässigkeit der Klage entschieden habe. Inhaltliche Fragen zu einem Widerruf der Darlehensverträge konnten so nicht geklärt werden. Es wird sich aber schon bald mit diesen inhaltlichen Fragen beschäftigen: Eine Reihe von Kunden der Mercedes Benz Bank hat individuelle Klagen erhoben, von denen einige bereits beim 6. Zivilsenat des OLG als Berufungsverfahren anhängig sind.
Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 20. März 2019, Az. 6 MK 1/18
Hintergrund
Banken sind beim Abschluss von Finanzierungsverträgen mit Verbrauchern verpflichtet, ihre Kunden über das gesetzliche Widerrufsrecht zu informieren. Geschieht das nicht oder fehlerhaft, kann der Kunde zeitlich unbeschränkt widerrufen. Diese Regelung wird oft als Widerrufsjoker bezeichnet, bekannt bisher vor allem bei Immobilienkrediten. Aber auch Autokredite und Leasingverträge sind zeitlich unbeschränkt widerrufbar, wenn die Bank den Kunden falsch belehrt hat. Betroffen sind Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden. Das Widerrufsrecht besteht nicht nur für "Schummeldiesel", es steht jedem Verbraucher zu, der fehlerhaft belehrt wurde. Deshalb ist es auch für Dieselfahrer interessant, die zukünftig mit einem Fahrverbot in Großstädten rechnen müssen.
Fragen und Antworten zur Musterfeststellungsklage
Die Musterfeststellungsklage wurde vom Gesetzgeber zum 1. November 2018 neu geschaffen. Das bekannteste Verfahren dieser Art betreibt derzeit die Verbaucherzentrale Bundesverband im Namen von über 400.000 Autokäufern gegen VW vor dem OLG Braunschweig. → hier klicken und weiterlesen!
Gegen die VW-Bank läuft ebenfalls eine Musterfeststellungsklage wegen fehlerhafter Kreditverträge. Diese Verträge wurden bereits von verschiedenen Gerichten kassiert und den Kunden ein – zeitlich unbegrenztes – Widerrufsrecht zugesprochen. Mehr erfahren? Lesen Sie → hier weiter!
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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