Passen die neuen Förderkonditionen für meine Familie? Das kann man vor Antragstellung bei der KfW online prüfen.

Passen die neuen Förderkonditionen für meine Familie? Das kann man vor Antragstellung bei der KfW online prüfen. (Foto: © Andrey Popov/123RF.com)

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KfW-Förderung "Wohneigentum für Familien" verbessert

Betriebsführung

Die Eigenheimförderung für Familien ist jetzt attraktiver. Die Grenze des Jahreseinkommens für die KfW-Bauförderung liegt bei 90.000 Euro. Anträge sind ab sofort möglich. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 270.000 Euro.

Mit einem Bündel von 14 Maßnahmen will die Bundesregierung den Wohnungsbau ankurbeln. Dazu gehören auch neue Förderbedingungen für das KfW-Programm "Wohneigentum für Familien". Das Programm wurde in den letzten Monaten nur von wenigen hundert Familien und Alleinerziehenden beantragt.

Deshalb wurde wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 Euro, meldet die KfW. Die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge werden um bis zu 35.000 Euro angehoben. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16. Oktober 2023.

Gefördert wird wie bisher der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen "Klimafreundliches Wohngebäude" und "Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG".

Mehr zum Wohnungsbaugipfel Lesen Sie mehr zu den Maßnahmen, die die Bundesregierung beim Wohnungsbaugipfel angekündigt hat hier

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Das Kind muss unter 18 sein

Pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum kaufen möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist. Das Kind muss zum Zeitpunkt des Antrags unter 18 sein. Der Kredithöchstbetrag liegt jetzt bei 170.000 bis 270.000 Euro.

Die neuen Konditionen Quelle: KfW 

  • Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe "Klima­freundliches Wohn­gebäude" 
    • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
    • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
    • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

  • Maximale Kredit­beträge für die Förder­stufe "Klima­freundliches Wohn­gebäude – mit QNG" 
    • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
    • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro­
    • ab 5 Kinder: 270.000 Euro­

Die Förderung umfasst bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen - also die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung, so die KfW. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.   

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Text: / handwerksblatt.de

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