(Foto: © Nicole Lienemann/123RF.com)

Vorlesen:

Kurzarbeitergeld: Verlängerung auf 24 Monate bis Ende 2026

Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 kann ein Betrieb bis zu 24 Monate - statt zwölf Monate - Kurzarbeitergeld erhalten. Die längere Bezugsdauer ist befristet und soll Unternehmen in der Krise helfen.

Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde bis 31. Dezember 2026 befristet auf 24 Monate verlängert. Die Maßnahme trat bereits zum 1. Januar 2025 in Kraft und war zunächst bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Ab Januar 2027 gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten, meldet die Bundesregierung.

"Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in bereits von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme", so die Begründung. Auch bei vergangenen Krisen – etwa der Corona-Pandemie – hat sich Kurzarbeit als zuverlässiges Instrument erwiesen. 

Weniger Beschäftigte in Kurzarbeit Im Mai 2026 erhielten rund 126.000 Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Im Mai 2025 hingegen hatten noch 236.000 Empfänger Kurzarbeitergeld erhalten.

"Die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld begrüße ich ausdrücklich. Mit der Verlängerung geben wir Betrieben in Deutschland in Anbetracht derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken Planungssicherheit für die kommenden Monate. Wir schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern wertvolle Fachkräfte für unsere Wirtschaft“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Beschluss des Kabinetts im Dezember 2025. Arbeit und Weiterbildung zu finanzieren, sei immer besser, als Arbeitslosigkeit zu bezahlen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Beantragt wird Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit, wenn der Betrieb zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen die Arbeitszeit vorübergehend verringern muss.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: