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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Schluss mit A++++: Demnächst finden Verbraucher auf neuen Elektrogeräten nur noch Energielabel mit einer Skala, die von A bis G reicht. (Foto: © orkidia/123RF.com)
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Oktober 2020
Ab März 2021 werden Elektrogeräte nach neuen EU-Regeln in Energieeffizienzklassen eingeteilt und mit einem QR-Code zu weiterführenden Informationen ausgestattet.
Von A bis G wird ab kommenden März die Skala für die Effizienzklassen von Elektrogeräten reichen, sämtliche Pluszeichen entfallen dann. Grund für die neue Klassifikation ist eine neue EU-Richtlinie, die zeitgemäße Voraussetzungen für die Beurteilung der Energieeffizienz von Geräten heranzieht wie die EU-Ökodesign-Richtlinie. So werden Produkte laut TÜV Rheinland nun über ihren gesamten Lebenszyklus betrachtet. Ins Gewicht fallen dabei unter anderem ihre Konstruktion, Reparaturfreundlichkeit und Umweltverträglichkeit.
Laut TÜV Rheinland sind die Anforderungen an die Umweltfreundlichkeit der Geräte strenger geworden. Waschmaschinen etwa müssen die angegebenen Temperaturen strenger einhalten und dürfen nur eine Höchstdauer für einen Waschgang benötigen.
Darüber hinaus wird geprüft, wie viel Energie die oft "smarten" Geräte allein damit verbrauchen, regelmäßig Infos an die Gerätekontroll-Apps des Verbrauchers zu senden.
Ein QR-Code auf dem Energielabel führt zur europäischen Produktdatenbank "EPREL", wo solche und sämtliche andere Geräte und Verbrauchseigenschaften des Elektrogeräts gelistet sind.
Die neuen Energielabel gelten zunächst für Waschmaschinen und Trockner, Kühlgeräte, Geschirrspüler, Lichtquellen und elektronische Displays wie Fernseher, bevor weitere folgen. In die sparsamste Klasse A hat es bislang noch kein Gerät geschafft, verrät TÜV Rheinland, wohl weil die bislang sparsamsten Geräte die gehobenen Ansprüche der neuen Energieeffizienzklassen (noch) nicht erfüllen.
Ab November beginnt eine viermonatige Übergangsphase, in der die im Handel befindlichen Geräte sowohl mit dem alten als auch mit dem neuen Label ausgewiesen werden, bevor im März 2021 nur noch das neue zu finden ist.
Quelle: TÜV Rheinland
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