Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann ab 2023 der Erzeugungszähler für PV-Anlagen entfallen.

Ab 2023 entfällt der Erzeugungszähler für Photovoltaik-Hausanlagen. (Foto: © anatoliygleb/123RF.com)

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Neue Erleichterungen für Photovoltaik-Anlagen

Betriebsführung

Photovoltaik boomt, auch bei privaten Haushalten. Neben der Unabhängigkeit vom Strommarkt bringt das geänderte EEG weitere Vorteile für die Nutzer. Welche das sind, lesen Sie hier.

Immer mehr Privathaushalte wollen eine Photovoltaik-Anlage installieren lassen, fachkundige Handwerksfirmen sind auf Monate ausgebucht. Dafür sorgen neben der Energiekrise auch Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Die meisten Regelungen darin gelten ab Januar 2023. Hier finden Sie einige der neuen EEG-Regelungen, die für eine typische PV-Hausanlage zwischen rund 3 und 20 Kilowatt Leistung (kWp) wichtig sind.

Keine Solar-Erzeugungszähler mehr

Es gibt einige Vereinfachungen: Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann ab 2023 der Erzeugungszähler entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf an die Betreiber vereinfacht sich dadurch deutlich.

Strom-Einspeisung auch über 70 Prozent

Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Für diese Anlagen muss ab 2023 kein Solar-Erzeugungszähler mehr eingebaut werden.

Höhere Vergütung für Einspeisung

Seit dem 30. Juli 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Anlagen, die neu in Betrieb genommen werden. Sie können jedoch erst ausgezahlt werden, wenn die EU-Kommission diese freigegeben hat. Wann mit dieser Freigabe zu rechnen ist, ist derzeit nicht bekannt. Weitere Bedingung: 2022 müssen Eigentümer dem Netzbetreiber vor Inbetriebnahme der Anlage noch melden, dass diese in Volleinspeisung betrieben werden soll.

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Förderung künftig auch für PV-Anlagen auf Garage oder Garten

Zukünftig können Verbraucher auch eine Fördervergütung für PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung erhalten, die nicht auf dem Hausdach, sondern ersatzweise auf einem Carport, einer Garage oder im Garten aufgebaut werden. Bedingung dafür ist der Nachweis, dass sich das Hausdach nicht für eine Solar-Installation eignet, konkrete Bedingungen dafür sollen noch in einer Verordnung dazu festgelegt werden. Für eine Anlage im Garten oder einen Carport mit PV-Modulen kann eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig sein.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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Text: / handwerksblatt.de

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